Freie Ärzteschaft sorgt für wichtige Beschlüsse

Mit ihren Delegierten aus den Landesärztekammern hat die Freie Ärzteschaft (FÄ) auf dem Deutschen Ärztetag 2015 in Frankfurt am Main Beschlüsse erwirkt, mit denen die Ausübung des freien Arztberufes sowie die wohnortnahe Patientenversorgung gesichert werden sollen. Mit ihren Anträgen und Redebeiträgen konnte die FÄ die Delegierten von ihren Positionen überzeugen.


Elektronische Gesundheitskarte: Kein Versichertenstammdatenmanagement in Arztpraxen

Gegen den Willen des Vorstands der Bundesärztekammer haben die Delegierten mit großer Mehrheit beschlossen: Die Verpflichtung zur Durchführung und die administrative Durchsetzung des Online-Versichertenstammdatenmanagements (Online-VSDM) im geplanten
E-Health-Gesetz ist für die Ärzteschaft wegen Behinderung der Patientenversorgung und aus Gründen der Datensicherheit nicht akzeptabel. Der Ärztetag fordert, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum E-Health-Gesetz diese Verpflichtung und die damit verbun-denen finanziellen Sanktionen gestrichen werden.

GOÄ nur für Ärzte – Entwicklung und Betreuung finanzieren

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) soll eine rein ärztliche Gebührenordnung bleiben. Sollten in der derzeitigen Entwurfsfassung der GOÄ Positionen für andere Berufe aufgeführt sein, sind diese zu entfernen. Zudem soll die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) nicht in die GOÄ verlagert werden. Davon unbenommen bleibt, dass die GOP in Abstimmung mit der GOÄ weiterentwickelt werden kann. Der Ärztetag hat ebenso auf Antrag der delegierten FÄ-Mitglieder beschlossen, dass Entwicklung und kontinuierliche Betreuung der neuen GOÄ künftig angemessen aus dem Haushalt der Bundesärztekammer finanziert werden müssen.

Versorgungsstärkungsgesetz (VSG): Keine Terminservicestellen, freie Berufsausübung für Ärzte

Redebeitrag von Dr. Axel Brunngraber
Redebeitrag von Dr. Axel Brunngraber

Für die Ärzte kommt die gesetzliche Einführung von Terminservicestellen nicht in Frage, hat der Deutsche Ärztetag entschieden. Insbesondere die mögliche Verlagerung des Terminmanagements auf private, kommerzielle Anbieter wird abgelehnt. Ein weiterer Beschluss: Die Unabhängigkeit und freie Berufsausübung der Ärzte darf nicht einschränkt und entsprechende Regelungen im Entwurf des VSG müssen wieder gestrichen werden. So fordert der Deutsche Ärztetag auch die Abschaffung aller Regresse für veranlasste Leistungen. Darüber hinaus hat der Deutsche Ärztetag auf Initiative der FÄ beschlossen, die Merkmale des freien Berufes Arzt in allen Bereichen ärztlicher Tätigkeit stets zu verteidigen.

Bedarfsgerechte Finanzierung der Arztpraxen

Der Deutsche Ärztetag 2015 fordert für die Praxen niedergelassener Ärzte auch im GKV-Bereich eine angemessene Honorierung der Leistungen sowie eine Beendigung der Honorarbudgetierung und somit der chronischen Unterfinanzierung des ambulanten GKV-Systems.

Kommunikation: Gute Rahmenbedingungen schaffen

Christa Bartels und Wieland Dietrich bei der Abstimmung ihrer Anträge
Christa Bartels und Wieland Dietrich stimmen ihre Anträge ab

Ärztliche Selbstverwaltung und Politik sind aufgefordert, gute Rahmenbedingungen für ärztliche Kommunikation im Alltag zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem: ein geschützter Raum zur Gewährleistung der vertrauensvollen Arzt-Patienten-Kommunikation, absoluter Datenschutz, Zeit und ausreichende Honorierung.

PKV: Abschlusskosten senken

Die Delegierten fordern eine deutliche Senkung der Abschlussprovisionen der Privaten Krankenversicherung. Auch sind die Kosten für Verwaltung und „Leistungsmanagement“ auf den Prüfstand zu stellen. Stattdessen muss ein größtmöglicher Anteil des Beitragsvolumens der Versicherten für medizinische Zwecke verwendet werden.

15.05.2015