„Wichtig sind klare Signale für eine Erhöhung der bestehenden GOÄ“

FÄ-Vorsitzender Dietrich (Foto: M. Wigger)

Mit welchen Entwicklungen sollten sich die Delegierten des nächsten Deutschen Ärztetages beschäftigen? Ist die GOÄ noch ein Thema? Was ist vom Ende des Fernbehandlungsverbotes zu halten? Der änd sprach mit dem Vorsitzenden der Freien Ärzteschaft (FÄ), Wieland Dietrich, über diese Themen.

 

Herr Dietrich, der nächste Deutsche Ärztetag in Erfurt naht – und scheint ganz im Zeichen der Telemedizin zu stehen: Erwartet wird eine große Debatte zum Fernbehandlungsverbot. Auffallend ruhig ist es dagegen um die neue GOÄ geworden. Wird die Freie Ärzteschaft das Thema in Anträgen oder Wortbeiträgen dennoch aufgreifen?

Ja. Mitglieder der Freien Ärzteschaft werden sich zur GOÄ äußern und auch Anträge stellen. Die Legendierungen für die GOÄneu wurden nun zwar an die Fachverbände gegeben. Zum genauen Inhalt der Präambel – die ja weiter die Problemfelder wie Budgetkorridor, Statuten und Kosten der Gemeinsamen Kommission oder Sanktionen bei Kostensteigerungen betrifft – schweigt die BÄK aber. Dabei geht es um die entscheidende Frage, ob die künftige Morbidität der Privatversicherten der Ärzteschaft aufgehalst wird. Das betrifft natürlich ebenso die GOÄ-Leistungen, die in einem zunehmend unterfinanzierten GKV-System auch bei gesetzlich versicherten Patienten notwendigerweise erbracht werden. Die PKV würde diesen Weg gerne gehen – und ebenso klar ist, dass wir das ablehnen.

Solange keine Bewertungsvorschläge für die Leistungsbeschreibungen auf dem Tisch liegen, gibt es ohnehin für die Fachverbände keine Entscheidungsgrundlage. Im Übrigen kann man dazu nur sagen, dass die Rahmenvereinbarung von Herrn Montgomery und der PKV aus dem Jahr 2013 als Grundlage für Bewertungen überhaupt nicht mehr herhalten kann. Seither haben wir abermals einen Inflationsverlust von mindestens fünf Prozent.

Hier ist der Präsident aufgerufen, die Rahmenvereinbarung zu kündigen und neu zu verhandeln. Leider hat er hier bisher versagt, und auch Herr Reinhard hat sich zu der weiter fortschreitenden Entwertung der GOÄ bisher gar nicht geäußert.

Vielleicht schildern Sie uns kurz Ihre Sicht der Dinge: Union und SPD sehen laut Koalitionsvertrag Reformbedarf bei EBM und GOÄ. Unklar scheint, ob noch Pläne in Richtung Einheitsgebührenordnung verfolgt werden. Sollte die Ärzteschaft nun überhaupt an einer neuen GOÄ arbeiten?

Es ist zwar unwahrscheinlich, dass es zu einer Einheitsgebührenordnung kommt – es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass sie kommt. Herr Lauterbach von der SPD werkelt ja im Hintergrund weiter daran. In dieser Situation müsste die BÄK eine so erhebliche Umstrukturierung der GOÄ mit einer GeKo als Steuerungsgremium vorsorglich auf Eis legen, um jedenfalls auf der sicheren Seite zu sein. Nur das wäre konform mit der Beschlusslage des Freiburger Ärztetages von 2017. Sie besagt, dass die GOÄ-Reform im Falle einer drohenden Einheits-GO auf Eis gelegt wird.

In einer Mitteilung haben Sie einmal betont, dass der Inflationsverlust für die seit über 30 Jahren geltende GOÄ bei mehr als 50 Prozent liege – und die Kollegen aufgefordert, den Inflationsausgleich selbst vorzunehmen. Wie machen Sie das in der eigenen Praxis und was konkret raten Sie den Kollegen?

Inzwischen liegt der Inflationsverlust bei rund 60 Prozent – was bedeutet, dass sich die Honorare seit etwa 1990 real mehr als halbiert haben. Das ist eine Unverschämtheit und eine Zumutung der Politik gegenüber der Ärzteschaft und dem freien Beruf Arzt. Allerdings wird diese Zumutung durch Verschlafenheit und Appeasement des Vorstands der Bundesärztekammer begünstigt. Bei Vertretern anderer Berufe wäre es längst zu Protest, Ausstand und Verweigerung gekommen. Anwälte rechnen inzwischen mit 30 Euro Honorar pro 6 Minuten – also mit 300 Euro pro Stunde – und das bei ungleich günstigerer Kostenstruktur. Inzwischen sind wir so weit, dass manche hausärztlichen Kollegen mitteilen, gar keine Privatpatienten mehr behandeln zu wollen. Das ist bizarr, aber auch Ausdruck zunehmenden Attraktivitätsmangels des Arztberufes.

Es ist inzwischen längst legitim, die GOÄ großzügig auszulegen, was den Ziffernansatz und den Steigerungsfaktor betrifft – so machen wir das in unserer Praxis auch. Viele Patienten wundern sich, wie bescheiden GOÄ-Rechnungen dennoch oft sind. Das Problem ist, dass Leistungsfähigkeit und -Bereitschaft auch bei GOÄ-Leistungen im Abnehmen begriffen sind. Das kann aber nicht im Interesse der Patienten und einer Qualitätsmedizin sein. Und wie auch in der GKV droht die Gefahr, dass komplexe Leistungen nur noch in Kliniken erbracht werden, was dann für PKV und Versicherte ungleich teurer wird. Wenn nicht sehr bald eine Erhöhung besonders der Gesprächs- und Untersuchungsleistungen in der bestehenden GOÄ kommt, werden wir zum systematischen Überschreiten des 2,3 fachen Regelsatzes aufrufen müssen. Denn bereits 2007 hat der BGH den 2,3-fachen Regelsatz bestätigt – seitdem beträgt der Realverlust über 15 Prozent.

Schauen wir einmal auf die vertragsärztliche Versorgung. Dort fordert die KBV im Moment eine Entbudgetierung der Grundleistungen. Eine Forderung, die von der FÄ geteilt wird?

Wir streben weiter ein transparentes System der Kostenerstattung an, mit dem es bei großen Chancen auf Deregulierung und Bürokratieabbau möglich wäre, eine sinnvolle, dem Patienten und dem Gemeinwohl zuträgliche Inanspruchnahme von Praxen, MVZ und Notdienstpraxen beziehungsweise -Ambulanzen zu erreichen. Dessen ungeachtet ist natürlich die Forderung nach Abschaffung der Budgets richtig, womöglich auch zunächst in Teilbereichen.

Der neue Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich einer teilweisen Entbudgetierung nicht komplett abgeneigt gezeigt – allerdings scheint er sich als Gegenleistung „schnellere Arzttermine“ und mehr Sprechstundenzeit vorzustellen. Ein fairer Deal?

Nein. Denn zunächst sind die wegquotierten Arztleistungen, deren Umfang der änd kürzlich noch einmal publiziert hat, zu bezahlen. Hier geht es um etwa 2,9 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommen aber noch die Leistungen, die praktisch gar nicht bezahlt werden, weil Ärzte sie über das RLV hinaus erbringen – oder gar nicht aufschreiben, weil es dafür gar keine Ziffer gibt, wie für Mehrkonsultationen. Wenn man Haus- und Facharztpraxen erhalten und noch Nachfolger dafür finden will, ist die Politik hier in der Pflicht. Die Vertragsärzte sind schon viel zu lange in Vorleistung getreten.

Aus Sicht des Freiberuflers – nicht der KVen und der KBV, die haben als Körperschaften dezidiert einen anderen Auftrag – kann es nachhaltig nur so gehen: Eine Leistung folgt einem Anreiz, stets unter der Prämisse der Freiwilligkeit. Dieser Anreiz muss „attraktiv“ sein, und nicht verordnet, oder gar negativ, als Sanktion. Sonst wird es auf Dauer keine leistungsfähige und -bereite ambulante Medizin mehr geben. Gerade die jungen Ärzte haben jede Menge andere Optionen. Sie wählen ja heutzutage Tätigkeitsbereich, Fach, Abteilung und Klinik nach Anreiz und Attraktivität, und das bereits unmittelbar nach dem Studium!

Beim Thema „mehr Sprechstundenzeiten“ kann man nur noch den Kopf schütteln. Da gibt es ein Sozialgesetzbuch, das der Deutsche Bundestag beschlossen hat. Es verbietet ausdrücklich die so genannte übermäßige Ausdehnung ärztlicher Tätigkeit. Ein Arzt, der das vorgeblich macht, wird geprüft und mit Regress bedroht. Dasselbe gilt für einzelne ärztliche Leistungen, ja sogar für Hausbesuche – sämtlich bei Überschreiten von Durchschnittsgrößen oder anderen Vorgaben mit Honorarabzügen bedroht. Und dann kommen die Kassen und ein neuer Minister Spahn mit mehr Sprechstundenzeiten – wie verlogen ist das eigentlich? Hinzu kommt, dass die Zahl nicht wahrgenommener Termine viel größer ist als die der von den Terminservicestellen vergebenen Terminen. Eine Ausweitung der Servicestellen ist auch deshalb ein weiterer Affront gegenüber der Ärzteschaft. Wir werden uns dem verweigern.

Zu den Stärken unseres Gesundheitswesens „gehört die Freiberuflichkeit der Heilberufe“, heißt es im neuen Koalitionsvertrag. Was müsste Spahn unternehmen, damit das nicht nur hohle Phrasen sind?

Der Kern ist die professionelle Unabhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten, ausschließlich im Sinne ihrer Patienten handeln zu können. Dass diese Autonomie bedroht ist, hören wir inzwischen zunehmend auch in der Öffentlichkeit über die Kliniken, wo nicht patientenorienterte ökonomische Vorgaben gemacht werden. Das ist ein Aspekt des Themas Kommerzialisierung, dem wir uns auch auf unserem Kongress am 16. Juni in Berlin widmen. Beim selbständigen Arzt ist ein gravierendes Probleme die Unterfinanzierung in der GKV infolge zunehmender, politisch gewollter Sparmedizin, denn wenn keine angemessene Vergütung folgt, kann ein Freiberufler den Patienten schließlich nicht mehr so behandeln, wie es sich gehört. Ergebnisse sind Massenabfertigung, 2-Minutenmedizin, Qualitätsverlust und Fehler. Hinzu kommt die Regressgefahr.

In den Kliniken müsste Herr Spahn jegliche monetäre und sonstige Einflussnahme von Managern und Verwaltung auf ärztliches Handeln unterbinden. Regresse gehören abgeschafft. Und dem Vertragsarzt muss es ohne weiteres möglich sein, den Vertragsarztstatus im Verhältnis zum Patienten stets in dem Moment zu verlassen, wo die GKV-Begrenzung des „Ausreichenden, Zweckmäßigen und Wirtschaftlichen“ die optimale Behandlung des Patienten verhindert – auf die er ja berufs- und zivilrechtlich Anspruch hat. Ob der Patient dann Mehrkosten tragen will, wie das auch in der Zahnmedizin der Fall ist, hätte er natürlich zu entscheiden. Dadurch würde es auch zu einem Qualitätswettbewerb kommen – und die Abwärtsspirale in der ambulanten Medizin könnte beendet werden.

Am Ende noch einmal zurück zum Ärztetag: Welche Signale sollten – im günstigsten Fall – von der diesjährigen Sitzung ausgehen?

Das mit der Fernbehandlung wird kontrovers, das zeigen bereits die verschiedenen Positionierungen der Landesärztekammern. Wichtig ist, dass sich der Ärztetag dem IT-Hype mit Sachverstand entgegenstellt, aber auch deutlich macht, dass der Fernbehandlungshype von Dritten kommt, von Politik, IT-Industrie und mitunter Kassen, aber nicht von unseren Patienten. Eine reine Fernberatung kann gegenüber der richtigen Behandlung immer nur minderwertig sein. Warum sollten wir diesen Qualitätsverlust selbst inszenieren? Und: Auch die Fernbehandlung ist ein Sujet der Kommerzialisierung. Die Industrie will Geld verdienen, die Kassen wollen damit sparen, so wie bei den Spartarifen in der Schweiz. Wussten Sie, dass es im am stärksten digitalisierten Land Europas, in Estland, keine ärztliche Fernbehandlung gibt? Und warum nicht? Weil das keine Arztzeit spart. Denn der Arzt kann entweder den Patienten richtig behandeln, oder er kann Fernberatung machen – beides gleichzeitig geht nicht. Am Ende hätte man viel mehr Doppelinanspruchnahmen, weil sich schließlich ohnehin der allergrößte Teil der tele-beratenen Patienten beim Arzt leibhaftig vorstellen muss. Gegen kompetente Triage mittels Telemedizin ist nichts einzuwenden. Das machen wir per Telefon seit Jahrzehnten. Aber Triage ist eben keine Behandlung.

Wichtig sind klare Signale für eine Erhöhung der bestehenden GOÄ, zur Ablehnung von Regressen, gegen ökonomische Fremdbestimmung von Ärzten durch Klinikverwaltungen und ambulant durch KVen über die Schiene der GKV-Mangelmedizin. Denn Unterfinanzierung ist ein mindestens ebenso starkes und gefährliches Instrument zur Beschädigung unabhängigen ärztlichen Handelns, wie es falsche positive Anreize sind. Und dass wir endlich Deregulierung und Bürokratieabbau in allen ärztlichen Bereichen brauchen, auch das gilt es Herrn Spahn unmissverständlich zu sagen. Bereits dann wäre viel mehr Arztzeit für die Patienten verfügbar.

Quelle: Ärztenachrichtendienst änd vom 19.04.2018, Interview: Jan Scholz