Neue GOÄ: Kein individueller Steigerungsfaktor mehr?

Foto: fovito/fotolia.com
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Eigentlich soll die Ärzteschaft nichts Konkretes über den Stand der Verhandlungen zu einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfahren. Daher hält die Bundesärztekammer alle Details in einem „blauen Buch“ streng unter Verschluss. Dem Ärztenachrichtendienst ist es nun aber gelungen, einen Blick in das geheime Werk zu werfen. Dieser offenbart: Der individuelle Steigerungsfaktor soll abgeschafft werden, obwohl die Ärztetage gefordert haben, dass dieser erhalten bleiben muss.

Nur das soll bleiben: ein „robuster Einfachsatz“, der etwa dem heutigen 2,3-fachen Satz entspricht, und eine „Positivliste“ für eine Steigerung auf das Doppelte davon. Ganze sieben  Behandlungsumstände bei operativen Eingriffen stehen auf dieser Positivliste:

  1. Gerinnungsstörung unter Therapie mit Vitamin-K-Antagonisten
  2. Gerinnungsstörung unter anderen (nicht Vitamin-K-Antagonisten), oralen Antikoagulanzien (direkte Thrombininhibitoren und direkte Xa-Inhibitoren)
  3. Nicht medikamentös verursachte hämorrhagische Diathese
  4. Adipositas per magna
  5. Endoskopische, laparoskopische und offene Eingriffe innerhalb des Bauchraums bei einer Schwangeren
  6. Chirurgischer Eingriff bei einem Frühgeborenen
  7. Behandlung eines stark infektiösen Patienten

Das hieße für den niedergelassenen Arzt: keine individuelle Steigerung mehr, keine individuelle Rechnungsstellung mehr. Es ist zu bezweifeln, dass die aktuellen „Anhörungen“ der Berufs-verbände und Fachgesellschaften daran etwas ändern. Denn die Rahmenbedingungen einer neuen GOÄ bringt man dort gar nicht zur Diskussion.

Wir Ärzte fordern: Jeder Arzt muss jede GOÄ-Ziffer mit jedweder im Einzelfall plausiblen Begründung wie bisher differenziert steigern können. Nur so lässt sich eine Korrelation zwischen Aufwand/Leistung und Honorierung herstellen.

Die Freie Ärzteschaft fordert:

  • Erhalt der bisherigen GOÄ
  • Beibehaltung der Systematik der GOÄ und der aktuellen Bundesärzteordnung
  • Umgehende Erhöhung des Punktwertes
  • Überführung von Analogleistungen in aktuelle Ziffern

Weitere Details aus dem „Blauen Buch“: Billigpreise für ärztliche Grundleistungen?

29.09.2016