„Wir verlangen eine demokratische Debatte über die GOÄ“

Die Arbeiten der Bundesärztekammer (BÄK) an der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sorgen weiter für Diskussionen. Nach heftiger Kritik hat die Kammer inzwischen eilig eine „Informationsveranstaltung“ für Verbände am 24. November in Berlin einberufen. Unterdessen kommt aber auch die Forderung nach einem eigenen Sonder-Ärztetag zur GOÄ auf. Der änd sprach mit Wieland Dietrich, dem Vorsitzenden der Freien Ärzteschaft (FÄ), über das Thema. FÄ-Vize Dr. Silke Lüder ergänzte ein Statement.

Herr Dietrich, der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert einen Sonder-Ärztetag nur zum Thema GOÄ. Die Verhandlungen zur neuen Gebührenordnung liefen in die falsche Richtung, heißt es dort. Eine Forderung, für die Sie Verständnis haben?

Habe ich in der Tat. Die Freie Ärzteschaft schließt sich der Forderung des BDI nach Einberufung eines außerordentlichen Deutschen Ärztetags zum Thema GOÄ an. Wir weisen bereits seit zwei Jahren auf die großen systematischen Risiken der geplanten GOÄ-Novellierung hin. Diese Gefahren sehen wir durch die aktuell bekannt gewordenen Details ausdrücklich bestätigt.

Vielleicht können Sie etwas konkreter werden: Welche Gefahren sehen Sie?

Strukturell sehen wir folgende Gefahren: Eine „Versozialrechtlichung“ der Gebührenordnung für Ärzte durch einen Paradigmenwechsel – weg vom BGB-getragenen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient – hin zu einer Gebührenordnung, bei der die Gemeinsame Kommission aus Vertretern der BÄK, der PKV, der Beihilfe und womöglich des Gesundheitsministeriums immer stärkeren Einfluss nicht nur auf die Honorarhöhe, sondern auch auf die Erbringung ärztlicher Leistungen beim privaten Patienten und beim selbst zahlenden gesetzlich Versicherten nimmt.

Wo sehen Sie denn Zeichen für einen solchen Paradigmenwechsel?

Die sehe ich im Inhalt der vorgesehenen Änderung der Bundesärzteordnung. Dort werden die Aufgaben der künftigen Kommission ausdrücklich definiert, nämlich 1. fachlich: „Elemente zur Verbesserung der Versorgung, Sicherung der Qualität“, 2. bezüglich ärztlicher Nebenpflichten: „Informations-, Dokumentationspflichten“ und 3. monetär: „Beseitigung von Über- und Unterbewertungen“.

Es wird damit deutlich, dass diese Kommission bezüglich der GOÄ Aufgaben übertragen bekommen soll, die denen des Gemeinsamen Bundesausschusses und auch des Bewertungsauschusses in der GKV ähneln. Die Versozialrechtlichung wird strukturell ganz offensichtlich. Durch diese Public Private Partnership-artige Konstruktion von Staat über die Beihilfe und privaten Unternehmen der Krankenversicherung, in der Funktionsträger der BÄK pikanter Weise wichtige Funktionen innehaben, kommt die GOÄ als Basis eines unabhängigen Vertragsverhältnisses zwischen Arzt und Patient unter die Räder.

Die Kostenfrage wäre aber sachgerecht nicht durch die Kommission unter Zuhilfenahme der neu zu schaffenden Datenstelle zu regeln, sondern durch die Vertragsbedingungen der Verträge zwischen PKV und Privatpatient einerseits beziehungsweise zwischen Beihilfeordnung und Beihilfeberechtigtem andererseits. Hier gibt es genügend sozialverträgliche Möglichkeiten der Gestaltung, auch zur Vermeidung von Überforderungen.

Mit der Kommission und der Datenstelle entstehen künftig zudem hohe laufende Kosten, von denen die Bundesärztekammer, und damit die beitragszahlenden Ärzte, auch noch die Hälfte zahlen sollen. Dies ist unfassbar, da die PKV entgegen der BÄK über Ressourcen in Milliardenhöhe verfügt, und immer noch skandalös hohe Vertragsabschlussprovisionen ausschüttet. Die BÄK wird gegenüber der PKV gnadenlos ins Hintertreffen geraten.

Sehen Sie denn neben der Kommission noch weitere Gefahren im bisherigen Konzept?

Besonders kritisch sehe ich auch – und dies ist ein weiterer Paradigmenwechsel fort von der individuell besten Therapie beim Privatpatienten hin zur quasi sozialrechtlich eingeschränkten Leistung – den §11a Abs. (2) b) des Entwurfes der Bundesärzteordnung. Dort steht, dass die Bewertungen der Arztleistung auf „hoher Leistungsqualität“ bei zugleich „wirtschaftlicher Leistungserbringung“ basieren.

Was Sie sicherlich an den „WANZ“-Begriff der gesetzlichen Krankenversicherung denken lässt …

Sagen wir einmal so: Jedem, der den Begriff der Wirtschaftlichkeit aus dem Sozialrecht kennt, schwant hier Übles für die freie und unabhängige, beste Behandlung des Patienten: Dass nämlich, wie im Sozialgesetzbuch V, die Qualität einer notwendigen beziehungsweise gewünschten Arztleistung unter den Wirtschaftlichkeitsvorbehalt gestellt – sprich der Kostenfrage unterworfen wird. Das würde bedeuten, dass künftig nicht die beste Behandlung wie bisher, sondern auch die Kostenfrage zu berücksichtigen ist. Weitere Mechanismen zu „Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ sind aus dem SGB V einschlägig bekannt und ohne weiteres zu befürchten.

Wir erinnern uns, dass Herr Montgomery sich 2013 im Kontext der Bürgerversicherung vehement gegen seitens der SPD vorgetragene Wünsche von Kosten-Nutzen-Überlegungen zu Behandlungen im Gesundheitswesen gewandt hat. Nun – von dieser Haltung ist offenbar nichts mehr geblieben. Es erübrigt sich fast darauf hinzuweisen, dass die „Beseitigung von Über- und Unterbewertungen“ durch die Kommission überhaupt nicht zur angeblich betriebswirtschaftlichen Kalkulation von Arztleistungen passt, die die Bundesärztekammer im Hinblick auf die GOÄ-Novellierung seit Jahr und Tag vorgab.

Wie stehen Sie zu der Systematik der Steigerungssätze in der neuen GOÄ – da soll es ja auch Änderungen geben?

Für mich ist das ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt. Die Dichotomie von 1-fachem und, auch nur in besonderen Fällen, 2-fachem Satz der GOÄ schließt eine tatsächlich am individuellen Krankheits- und Beschwerdebild des Patienten ausgerichtete, dem entsprechend individuellen Behandlungsbedarf dann auch kongruente Honorarabrechnung grundsätzlich aus. Nach dem Konzept der monetären Steuerung bedeutet das, dass auch in der GOÄ Krankheits- und Behandlungsgeschehen in Richtung Einheitsbehandlung nivelliert werden sollen – Schubladen- und Billigmedizin haben wir in der GKV aber bereits zur Genüge!

Eine deutliche Warnung. Wie sollte sich die BÄK nun verhalten?

Die BÄK sollte sich wieder daran erinnern, dass sie ein wesentliches Element des Freien Berufes Arzt/Ärztin bei der GOÄ-Novellierung zu verteidigen hat. Denn die drei tragenden Elemente sind neben der Autonomie bei Weiterbildungsordnung und Berufsordnung eben auch die Gebührenordnung!

Ich freue mich, dass sich neben der Bundeszahnärztekammer und der Vollversammlung der ÄK Niedersachsen jetzt auch der Internistenverband so kritisch zu Wort gemeldet hat. Wir verlangen eine demokratische Debatte über die GOÄ als wesentliches Element des Freien Berufes Arzt/Ärztin. Der Deutsche Ärztetag als oberstes Gremium der Deutschen Ärzteschaft ist zu der Sache einzuberufen. Denn vom Deutschen Ärztetag gibt es weiterhin keine Legitimation für dieses Vorgehen.

Es darf nicht sein, dass das Morbiditätsrisiko durch PKV und Staat künftig auch noch über die GOÄ auf die Ärzte abgewälzt wird. Die Folgen sind bereits jetzt in der GKV katastrophal – insbesondere für selbständige Ärzte. Aber schließlich sind auch viele Klinikärzte liquidationsberechtigt, oder wollen es einmal sein.

Und nicht zu vergessen ist der Vertrauensverlust in die Ärzteschaft, wenn Staat und PKVen über die vorgenannte Konzeption nicht nur auf Erstattungsfragen, sondern auch auf Art und Weise von Behandlungen und deren Rahmenbedingungen einwirken, und der behandelnde Arzt nicht mehr unabhängig im Sinne des Patienten agieren könnte. Das wäre eine Mischung aus Staats- und Managed-Care-Medizin dann auch bei der Behandlung von Privatpatienten. Die Ärzte sind aufgerufen, zu sagen, dass sie das nicht wollen!

Erschienen am 11.11.2015 im Ärztenachrichtendienst, Interview: Jan Scholz

 

FÄ-Vize Lüder: „Wir fordern einen Außerordentlichen Ärztetag zur GOÄ“

FÄ-Vize Dr. Silke Lüder
FÄ-Vize Dr. Silke Lüder

Seit Jahrzehnten gibt es keinen Inflationsausgleich in der bisherigen GOÄ. Jetzt soll eine neue GOÄ kommen, die sich völlig von der Systematik der Gebührenordnung eines freien Berufes verabschiedet hat. Wie von Wieland Dietrich im Interview ausführlich dargestellt, werden die Elemente des EBM dort tief integriert, atmet das Ganze von der BÄK mit der PKV zusammen entwickelte Konstrukt den Geist von WANZ statt von Qualitätsmedizin. Unter diesen Bedingungen ist die Freie Ärzteschaft schon seit Langem für das Beibehalten der bisherigen GOÄ, wir rechnen nicht damit, dass die neue „EBGOÄ“ besser wird als die alte GOÄ. Wir fordern alle Kolleginnen und Kollegen bundesweit dazu auf, den angebrachten Inflationsausgleich im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten selbst zu machen.

Intransparenz, falsche Versprechungen, jahrelanges „Schweigegebot“ der BÄK gegenüber der Ärzteschaft – damit muss jetzt Schluss sein.

Wir schließen uns aktuell der Forderung des BDI nach einem Außerordentlichen Ärztetag zur GOÄ an. Das entspricht der jahrelangen Kritik der Freien Ärzteschaft an den kontraproduktiven Planungen der BÄK zur neuen GOÄ. Nach Satzung der BÄK muss ein Außerordentlicher Ärztetag einberufen werden, wenn drei Landesärztekammern dies gefordert haben. Hier möchte ich alle Delegierten der Landesärztekammern auffordern, auf den nächsten Delegiertenversammlungen bundesweit diese Forderung zu unterstützen

Veranstaltung der BÄK zur neuen GOÄ am 24.11.2015 in Berlin

Der BÄK-Vorstand hofft, mit dieser kurzfristig einberufenen Sitzung der Forderung nach einem Außerordentlichen Ärztetag den Wind aus den Segeln nehmen zu können. Das genaue Gegenteil kann aber auch der Fall sein. Es gibt dort eine gute Gelegenheit, die Kritik der Ärzte an dieser weiteren Verschlechterung unserer wirtschaftlichen Arbeitsgrundlage und der weiteren Deprofessionalisierung unseres Berufes durch staatsmedizinische Entwicklungen neben GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, Portalpraxen und E-Health-Zwang zum Ausdruck zu bringen.