Resolutionen einstimmig verabschiedet

Die Mitgliederversammlung der Freien Ärzteschaft e. V. am 25. November 2017 hat drei Resolutionen verabschiedet. Die künftige Bundesregierung ist darin zu einem Kurswechsel in der Gesundheitspolitik aufgefordert – die freiberufliche ambulante Medizin muss endlich gestärkt werden. Zudem soll das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ beendet werden und die Gebühren in der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind umgehend deutlich zu erhöhen.

1. Die künftige Bundesregierung ist zu einem Kurswechsel in der Gesundheitspolitik aufgefordert – die freiberufliche ambulante Medizin muss endlich gestärkt werden

Die Mitgliederversammlung der Freien Ärzteschaft fordert von der künftigen Bundes-regierung eine Stärkung und Verbesserung der freiberuflichen ambulanten Medizin durch:

  • attraktive Bezahlung aller ambulanten ärztlichen Leistungen in festen Eurobeträgen und ohne Budgets
  • sofortige Einstellung des milliardenschweren Pleitenprojekts „Elektronische Gesundheitskarte“ – Ermöglichung dezentraler, freiwilliger IT-Lösungen, sofern Ärzte und Patienten diese für medizinisch sinnvoll halten
  • Abschaffung der Regresse für Arzneimittel und veranlasste Leistungen
  • Realisierung der transparenten Kostenerstattung
  • Stärkung des Prinzips „ambulant vor stationär“ mit entsprechender Anpassung der Vergütung
  • Schluss mit der Bevorzugung der renditeorientierten Medizinkonzerne

Hierfür bedarf es grundlegender Änderungen des Sozialgesetzbuchs V durch den Gesetz-geber.

Falls es hier keinen Kurswechsel gibt, nehmen die Zahl der Ärzte, die ärztliche Leistungsbereitschaft und der Umfang der kassenärztlichen Tätigkeit weiter ab. Außerdem wird das Gesundheitswesen eklatant teurer, weil das Wegbrechen ambulanter Behandlungs-ressourcen und -bereitschaft immer mehr vermeidbare stationäre Behandlungen zur die Folge hätte.

2. Die künftige Bundesregierung ist aufgefordert, das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ zu beenden

Die Mitgliederversammlung der Freien Ärzteschaft fordert von der künftigen Bundes-regierung:

  • die sofortige Einstellung des milliardenschweren Pleitenprojekts „Elektronische Gesundheitskarte“ (eGK)
  • Ermöglichung dezentraler, freiwilliger IT-Lösungen, sofern Ärzte und Patienten diese für medizinisch sinnvoll halten

15 Jahre Planung, Kosten von mehreren Milliarden Euro und keine Verbesserungen für Patienten und Ärzte in Sicht – das ist die Bilanz des Projekts. Wenn die Verhandler für eine künftige Regierungskoalition verantwortungsvoll darauf blicken, müssen sie es beenden.

Die Bürger zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung für gute Medizin und nicht für die Rendite von IT-Firmen und den Überwachungsdrang von Politik und Krankenkassen. Das geplante Versichertenstammdatenmanagement ist zudem nicht Aufgabe der Arztpraxen – die Patienten müssten mit massiven Verzögerungen im Praxisablauf rechnen. Sollten wie derzeit angekündigt der Notfalldatensatz, die elektronische Patientenakte, Medikationspläne und elektronische Rezepte ohne echten Praxistest eingeführt werden, würde das den Patienten schaden.

Allen Arztpraxen kann empfohlen werden, noch keine Geräte für die Online-Anbindung zu bestellen. Der Zeitpunkt der Zwangs-Onlineanbindung ist erneut verschoben worden auf den 1. Januar 2019. Ob das ganze Projekt bis dahin noch scheitert, bleibt abzuwarten.

3. Die Gebühren in der bestehenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind umgehend deutlich zu erhöhen

Die Mitgliederversammlung der Freien Ärzteschaft fordert ein Ende des Ausverkaufs der GOÄ als Gebührenordnung des freien Berufs Arzt. Die kürzlich erfolgte, deutliche Honorar-erhöhung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) um 18 Prozent für die kommenden vier Jahre bei Erhalt der Grundstruktur und verhandelt von den Unfallversicherungsträgern und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt, was möglich ist.

Fern der Öffentlichkeit bastelt die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem PKV-Verband seit vielen Jahren an einer „neuen“ GOÄ. Klar ist: Diese neue GOÄ wird die bisherige Charakteristik einer staatlich verantworteten Gebührenordnung für Freiberufler verlieren. Elemente aus dem budgetierten KV-System sollen Einzug halten, nach 20 Jahren ohne Inflationsausgleich kommt eine Honorarsteigerung von maximal 5,8 Prozent über drei Jahre einem knallharten Budgetdeckel gleich. Individuelle Steigerungsfaktoren fallen der sogenannten Reform ebenso zum Opfer wie eine adäquate Mengenerhöhung aufgrund steigender Morbidität und Inanspruchnahme durch die Patienten. Technische Leistungen sollen massiv abgestaffelt werden, ohne dass die „sprechende Medizin“ wirklich aufgewertet wird.

Die Bundesärztekammer soll ihr Scheitern eingestehen und sich endlich um eine echte und kurzfristige Preisanpassung der bestehenden GOÄ kümmern. Die Forderung einer um-gehenden Punktwerterhöhung verbunden mit einer Überführung von Analogleistungen in aktuelle Leistungsziffern muss Inhalt ärztlicher Stellungnahmen gegenüber einer künftigen Bundesregierung werden.

25. November 2017