Erhöhung der Honorare nach UV-GOÄ: Will die Bundesärztekammer das unterm Deckel halten?

Ärztliche Leistungen für die gesetzliche Unfallversicherung können künftig zu höheren Gebühren abgerechnet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat für die UV-GOÄ eine Steigerung von insgesamt 18 Prozent in vier Jahren verhandelt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) begrüßt dieses Ergebnis. „Das ist akzeptabel und notwendig“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Mittwoch in Essen.

„Im Gegensatz zu den aktuellen Verhandlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) halten offenbar weder die KBV noch die Unfallversicherung eine grundlegende Aktualisierung der Leistungslegendierungen für erforderlich“, erläutert Dietrich. Die BÄK erarbeitet derzeit mit dem Bundesgesundheitsministerium und den Privaten Krankenversicherungen eine neue GOÄ. „Diese“, betont Dietrich, „macht aus der bisher freien Gebührenordnung einen dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in der Gesetzlichen Krankenversicherung ähnlichen Leistungskatalog – und zwar zulasten von Ärzten und Patienten.“

Dietrich kritisiert zudem die Informationspolitik der BÄK sowie der KBV zur Erhöhung der UV-GOÄ: Außer als Randnotiz, wie etwa im Deutschen Ärzteblatt, sei weit und breit nicht viel davon zu hören und zu lesen. Weder die Arztpraxen noch die Softwareunternehmen, die diese Gebührenerhöhung in ihr Quartalsupdate zum 01.10.2017 hätten aufnehmen müssen, seien ausreichend informiert worden. „Die BÄK möchte das Ergebnis offenbar unter dem Deckel halten, damit ihr Versagen bei der längst überfälligen Erhöhung der GOÄ nicht weiter auffällt.“

Die Freie Ärzteschaft fordert die GOÄ-Hauptverantwortlichen der BÄK, Dr. Klaus Reinhardt und Professor Frank-Ulrich Montgomery, auf, eine Anpassung der GOÄ mindestens in der Höhe der Anpassung der UV-GOÄ zu verhandeln. „Seit 21 Jahren stagnieren die GOÄ-Honorare“, betont FÄ-Chef Dietrich. „Es wäre peinlich, wenn die BÄK als unabhängige Arbeitsgemeinschaft nicht mindestens ein solches Ergebnis erzielen könnte wie die KBV.“ Auch die ärztlichen Berufsverbände seien aufgefordert, für ein vergleichbares Ergebnis bei den GOÄ-Verhandlungen zu sorgen. Bis dahin empfiehlt die Freie Ärzteschaft den Ärzten, wenn angebracht höhere Steigerungsfaktoren als den 2,3fachen Regelsatz anzusetzen. Dafür gebe es in der Regel gute Begründungen.


Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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