Klinikkonzerne und Versicherungen können nicht ärztliche Leistungen definieren

FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich
FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Gebührenordnung des freien Berufes Arzt gerät immer mehr ins Wanken. „Mit der Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), einen Platz in der geplanten Gemeinsamen Kommission zu bekommen, will sich neben der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe eine weitere fachfremde, nichtärztliche Gruppe ein Mitspracherecht bei der ärztlichen Berufsausübung sichern“, kritisierte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), heute in Essen.

Die Kommission soll künftig die Pflege und Weiterentwicklung der neuen GOÄ übernehmen, insbesondere soll sie medizinische Innovationen und deren Honorierung – also die entsprechenden ärztlichen Leistungen – bewerten. Bisher ist für die gebührenrechtliche Definition neuer ärztlicher Leistungen allein die Bundesärztekammer (BÄK) zuständig. „Diese“, erläutert Dietrich, „hat bereits die Büchse der Pandora geöffnet, da sie zulassen will, dass in dieser Kommission sowohl PKV als auch Beihilfe die ärztliche Berufsausübung mitbestimmen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertritt Kliniken als Wirtschaftsbetriebe. Mit der DKG am Tisch würde die ärztliche Definitionshoheit über ärztliche Leistungen und damit die ärztliche Berufsausübung noch weiter ausgehöhlt.“ Die GOÄ entferne sich dann immer mehr von der Gebührenordnung eines freien Berufs. Der FÄ-Chef zieht einen Vergleich zu einem anderen freien Beruf: „Das wäre so, als wenn die Gebührenordnung der Rechtsanwälte von den Rechtsschutzversicherern und Wirtschaftsunternehmen gemacht würde.“

Die Gemeinsame Kommission wird auch Thema auf dem außerordentlichen Ärztetag sein, den die BÄK nun nach massiver Kritik ärztlicher Berufsverbände an der aktuellen Konzeption der GOÄ und nach den Beschlüssen von drei Landesärztekammern vorbereitet. Die Freie Ärzteschaft fordert, bis zu diesem Sonder-Ärztetag alle Aktivitäten in Sachen GOÄ auf Eis zu legen. „Die BÄK ist derzeit nicht legitimiert, an diesem Projekt weiterzuarbeiten“, betont Dietrich. „Die Erfordernis eines außerordentlichen Ärztetags schließt es aus, bis dahin vollendete Tatsachen zu schaffen.“ Die Novellierung der GOÄ gehöre komplett auf den Prüfstand.

 

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt: presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,  Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de