Rationierung der Kassenmedizin nimmt zu – Ausweg Kostenerstattung?

Podium: S. Lüder, L. Krimmel, D. Schmidt, W. Dietrich, T. Drabinski (v. l.)
Podium: S. Lüder, L. Krimmel, D. Schmidt, W. Dietrich, T. Drabinski (v. l.)

Angesichts zunehmender Rationierung im Gesundheitssystem und einer Reihe neuer Gesetze, die die Existenz freier Arztpraxen massiv bedrohten, müsse über alternative Finanzierungs- und Honorarkonzepte für die ambulante Medizin nachgedacht werden. So lautete das einhellige Urteil der Experten in einer öffentlichen Fachdiskussion, zu der die Freie Ärzteschaft (FÄ) am Samstag nach Frankfurt am Main geladen hatte. „Wir Ärzte wissen aus unserer täglichen Patientenbehandlung, dass die Möglichkeiten ärztlicher Behandlung in den Praxen unter wirtschaftlichem Druck und Überregulierung seit Jahren schlechter werden“, konstatierte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. Als möglicher Ausweg gehöre ein lange bekanntes Konzept auf den Tisch: die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte.

Dietrich begründete das: „Kostenerstattung, bei der der Kassenpatient wie der Privatpatient eine Rechnung erhält, diese selbst bezahlt und die Kosten dann mit der Krankenkasse abrechnet, gibt Patienten wie Ärzten Autonomie, sorgt für Transparenz und ermöglicht einen fairen Wettbewerb der Versorgungsebenen im Gesundheitswesen. Hingegen ist versteckte Rationierung ohne Wahlmöglichkeiten für die Patienten unsozial.“ Politik, Krankenkassen und Körperschaften lehnten Kostenerstattung vor allem deshalb ab, weil sie um ihre Pfründe bei der Verteilung der 200 Milliarden an Pflichtbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fürchteten, so der FÄ-Chef.

Ausschließliche Orientierung an der medizinischen Notwendigkeit

IMAGE-Geschäftsführer Dr. Lothar Krimmel
IMAGE-Geschäftsführer Dr. Lothar Krimmel

Dabei seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Wahl der Kostenerstattung anstelle der GKV-Sachleistung derzeit sehr gut, betonte Dr. Lothar Krimmel. Der Geschäftsführer des Berliner IMAGE Instituts monierte allerdings, dass Kostenerstattung immer noch überwiegend als Beitrag zur besseren Kostentransparenz verstanden werde. „Kostenerstattung hat langfristig dann eine Zukunft, wenn dieser Begriff untrennbar mit einer besseren medizinischen Versorgung im Sinne der Privatmedizin verknüpft wird. Denn der entscheidende Vorteil der Privatmedizin im Vergleich zur Kassenmedizin ist die ausschließliche Orientierung an der medizinischen Notwendigkeit und damit die Garantie einer optimalen medizinischen Behandlung ohne die allfälligen kollektiven Nutzenüberlegungen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots der Kassenmedizin.“

Krimmel appellierte an die Ärzteschaft, sie müsse diesen Vorteil der Privatbehandlung in der täglichen Praxis umsetzen und nach außen kommunizieren. Andernfalls sei nicht nur das Wahlrecht auf Kostenerstattung gefährdet, vielmehr drohe langfristig auch eine Angleichung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) an das Kassen-Vergütungssystem EBM.

Staatsmedizinische Eingriffe als Markbereinigung konzipiert

Volkswirt Dr. Thomas Drabinski
Volkswirt Dr. Thomas Drabinski

Nach Ansicht von Dr. Thomas Drabinski, dem Leiter des Instituts für Mikrodatenanalye in Kiel, ist der aktuelle Prozess der staatsmedizinischen Eingriffe in den ambulanten Bereich als Marktbereinigung konzipiert: „Die Verdrängung der ambulanten Praxen aus der Fläche beginnt im fachärztlichen Versorgungsbereich, wird durch Konzentrationsprozesse in Form von Medizinischen Versorgungszentren im hausärztlichen und zahnärztlichen Bereich fortgesetzt und soll in einer ‚Industrialisierung‘ des (teil-)stationären Vor- und Nachversorgungsbereichs mit Einweiser- und Entlassmanagement ihr Ende finden.“ Dass ein großer Teil der gesetzlich Versicherten mit den Ergebnissen der staatsmedizinischen Eingriffe in die ambulante Medizin bereits ziemlich unzufrieden ist, lässt sich laut Drabinski aus der Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Mai 2015 ablesen: „75 % der GKV-Versicherten würden nicht auf ihre Arztwahlfreiheit verzichten wollen, 22 % wären bereit, einen Eigenanteil an den Behandlungskosten zu tragen und 27 % wären bereit, die Kostenerstattung zu wählen.“

Wenngleich die gesetzlich Versicherten noch erfolgreich seitens der Politik unmündig gehalten würden, prophezeit Drabinski, dass Eigenbeteiligung und Kostenerstattung in etwa zehn Jahren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge verrentet sind, automatisch die politische Agenda aufrollen werden. „Die Zeit bis dahin sollten die niedergelassenen Ärzte nutzen, die Vorbereitungen für die Zukunft zu treffen: Es gibt bereits Kostenerstattungsmodelle als Alternative zur rationierten Staatsmedizin.“

Vortrag Dr. Lothar Krimmel, Frankfurt, 07.11.2015

Vortrag Dr. Thomas Drabinski, Frankfurt, 07.11.2015

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelasseneHaus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt: presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de