GOÄ-Debatte auf dem Sonderärztetag:
Wann bekommen die Delegierten die Unterlagen?

Der Countdown läuft: In zehn Tagen findet in Berlin der Außerordentliche Ärztetag zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) statt. Die Delegierten der Landesärztekammern werden entscheiden, wie es weitergehen soll mit der GOÄ. Nur auf welcher Grundlage? Die Freie Ärzteschaft (FÄ) fordert die Bundesärztekammer (BÄK) auf, die für einen demokratischen Prozess notwendigen Unterlagen an die Delegierten zu versenden und damit Transparenz herzustellen.

„Nur durch Kenntnis der entsprechenden Papiere können sie die Sachverhalte beurteilen“, sagte Wieland Dietrich, FÄ-Vorsitzender und Delegierter des Deutschen Ärztetages, am Mittwoch in Essen.

Die Delegierten sollten umgehend diese Unterlagen erhalten:

  • Gesetzentwurf für die Änderung der Bundesärzteordnung, den die BÄK und der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben haben
  • Den neuen Paragrafenteil der GOÄ
  • Den neuen Gebührenziffernteil mit zirka 4.200 Gebührenordnungsziffern
  • Alle Informationen zur geplanten Bewertung der neuen Ziffern
  • Alle Informationen zu den Positiv-Negativ-Listen; welche Institution ist mit deren Erstellung beauftragt?
  • Stand der Verhandlungen zum sogenannten Budgetkorridor für die nächsten Jahre
  • Geschäftsordnung der Gemeinsamen Kommission (GeKo)

„Besonders der Entwurf zur Änderung der Bundesärzteordnung (BÄO) ist ein maßgebliches Papier, das die BÄK aber so weit möglich geheimhält“, erläutert Dietrich. „Die Kenntnis dieses Papiers ist aber auch deshalb unverzichtbar, weil sich erhebliche Widersprüche zwischen dem Gesetzentwurf für die BÄO-Novelle und den Darlegungen der BÄK auftun – das müssen die Delegierten prüfen können.“ Dietrich nennt Beispiele: So bestreite die BÄK die Einführung von Budgetierungselementen. In der BÄO-Novelle seien aber Korridorgrenzen und Honorarprüfungen nach drei Jahren festgelegt. Zudem habe der BÄK-Verhandlungsführer, Dr. Theodor Windhorst, wiederholt von einer „Ausstiegsoption“ für die Ärzte in den ersten drei Jahren gesprochen. „Aussteigen“, betont der FÄ-Chef, „geht gar nicht. Denn nach dem Text der BÄO-Änderung entscheidet allein die Regierung nach drei Jahren, wie es weitergeht.“

Ein weiterer Knackpunkt ist nach FÄ-Analyse die EBMisierung der GOÄ durch die Änderung der BÄO. Dietrich erläutert das: „Die geplante Messung der Arzthonorare und spätere honorartechnische Intervention der GeKo, in der auch PKV und Beihilfe sitzen sollen, belegen das. Auch die Aufgaben dieser neuen Kommission weisen in diese Richtung: Qualitatssicherung, Regelungen zu Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie Modellversuche sind typische Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Gesetzlichen Krankenversicherung.“

Lesen Sie weiter: Antworten auf 20 entscheidende Fragen zur GOÄ

 

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

Pressekontakt: presse@freie-aerzteschaft.de

V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen,
Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de