NRW-Gesundheitsministerin opfert Grundrechte für E-Health

Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens stellte am Dienstag bei der Eröffnung der Tagung „eHealth.NRW – Digitalisierung im Gesundheitswesen“ in Düsseldorf eine steile These auf: Gäbe es schon eine elektronische Patientenakte wäre die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge einfacher. Dem widerspricht die Freie Ärzteschaft (FÄ): „Das ist Unsinn“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich heute in Essen. „Die Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung haben ganz andere Ursachen: Die Behörden sind absolut unzureichend auf den großen Flüchtlingszustrom vorbereitet, die Gesundheitsämter unterbesetzt und überlastet, es mangelt an ärztlichen Behandlungskapazitäten im ambulanten Bereich, es gibt zu viel Bürokratie und Sprachprobleme.“ An all dem würde die elektronische Patientenakte nichts verbessern.

Steffens verteidigte mit ihrer These die Digitalisierung im Gesundheitswesen via E-Health und elektronische Gesundheitskarte (eGK) und verwies auf einen hohen Grad an „Nutzerorientierung“. Genau das sei aber bei der eGK und ihren geplanten Anwendungen wie der elektronischen Patientenakte nicht der Fall, kritisiert Dietrich. Ganz im Gegenteil: „Belange von Patienten und Behandlern sowie ärztliche Kompetenzen werden durch das Basta-E-Health-Gesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe quasi ausgeschaltet. Es fehlen zudem jedwede Konzepte für eine Evaluation des Nutzens des eGK-Projekts.“ Von Marktchancen, wie sie Steffens sehe, könne gar keine Rede sein, denn sie setzten eine Freiwilligkeit voraus, die es bei dem staatlichen Zwangsprojekt gar nicht gebe. „Ohne staatlichen Zwang wäre das Projekt sofort tot.“

Als gänzlich inakzeptabel bezeichnet der FÄ-Chef zudem die Haltung der Ministerin zum Datenschutz im Gesundheitswesen. Dieser solle nicht überwertet werden, sagte Steffens. Ihrer Ansicht nach tritt der Datenschutz zurück, wenn etwa Menschen am Ende ihres Lebens möglichst gut versorgt werden sollen. Dietrich dazu: „Wo ist der Nachweis, dass ein reduzierter Datenschutz die Versorgung verbessert? Auch eine Altersdiskriminierung beim Datenschutz ist grundgesetzlich abzulehnen. Hier wird ein europäisches Grundrecht altersabhängig relativiert. Dies lässt sich nur mit Bestrebungen der IT-Lobby erklären sowie mit fehlendem Grundrechtsbewusstsein von Frau Steffens.“

 

Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de