Neue GOÄ: Verbände fordern Umsetzung der Beschlüsse vom Ärztetag

Zur Erarbeitung einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat die Bundesärztekammer die Berufsverbände und medizinischen Fachgesellschaften bisher zu einigen Veranstaltungen eingeladen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) und die Ärztliche Gesellschaft für Gesundheit und Prävention (ÄGGP) kritisieren den Verlauf dieser Anhörungen. „Sie dienen bislang nur dazu, die Leistungsbeschreibungen zu aktualisieren. Über Grundsätzliches, also den Paragrafenteil, wird gar nicht gesprochen“, sagte ÄGGP-Vorsitzender Dr. Norbert Panitz am Montag in Berlin. Entscheidungen würden erst nach Abschluss der Anhörungen getroffen, habe die Bundesärztekammer (BÄK) kürzlich bei einem Treffen mit Verbänden zur GOÄ mitgeteilt.

Dabei hat der Deutsche Ärztetag im Mai in Hamburg bereits deutliche Entscheidungen getroffen. „Aber diese Beschlüsse werden offenbar ignoriert und die Ärzteschaft wird über Grundsätzliches weiter im Unklaren gelassen“, moniert FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich. „Wir fordern die präzise Berücksichtigung der Ärztetagsbeschlüsse in jedem Stadium der GOÄ-Novellierung. Vor allem sind Analogziffern und variable Steigerungsfaktoren beizubehalten, um dem individuellen Behandlungsbedarf des Patienten stets Rechnung tragen zu können. Zudem darf keine Gemeinsame Kommission aus Ärztevertretern und Privaten Krankenversicherungen (PKV) eingerichtet werden, weil dies mit den Ärztetagsbeschlüssen unvereinbar ist. Die BÄK hält offenbar an dem Paragrafenteil fest, dem der Hamburger Ärztetag eine klare Absage erteilt hat. “

Dietrich erinnert daran, dass der Ärzteag einen völligen Neustart der GOÄ-Konzeption gefordert hat. Dabei seien die Interessen der Ärzte zu berücksichtigen und nicht die der PKV. Doch eine Strategie, wie ärztliche Interessen verteten werden, kann auch ÄGGP-Vorstand Panitz nicht erkennen: „Die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Privaten Krankenversicherungen ist der Bundesärztekammer offenbar wichtiger als die Umsetzung der Forderungen der Ärzteschaft. Von einer Überarbeitung des gesamten GOÄ-Konzeptes, wie sie der Ärztetag gefordert hat, lässt die BÄK bislang nichts erkennen.“ Vielmehr solle die GOÄneu in der bisherigen Konzeption blindlings weiterentwickelt werden, ohne den Paragrafenteil aufzuschnüren.

„Die GOÄ ist die Gebührenordnung des freien Berufes Arzt – und das muss sie auch bleiben“, betont FÄ-Chef Dietrich. „Eine modernisierte GOÄ darf nicht in ein Honorarsteuerungssystem im Interesse der PKV verwandelt werden. Es ist offenbar oberstes Ziel der PKV, der Ärzteschaft das Morbiditätsrisiko aufzubürden. Das Risiko einer wirtschaftlichen Verschlechterung kann und darf die Ärzteschaft nicht eingehen. Wir erwarten von der Bundesärztekammer die Umsetzung der Ärztetagsbeschlüsse und ein gänzlich neues Konzept, das dem nächsten Ärztetag 2017 in Freiburg vorzulegen ist.“
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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