Ärzte müssen Wahlleistungen anbieten

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Die Kritik an medizinischen Wahlleistungen, auch individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt, ist nicht gerechtfertigt. Kürzlich hat der „IGeL-Monitor“ des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen wieder ordentlich ausgeholt: Ärzte nutzten IGeL als „Lizenz zum Gelddrucken“. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert solche pauschale Schelte als unsachgemäß. „Rechtlich ist der Arzt oftmals sogar dazu verpflichtet, dem Patienten medizinische Wahlleistungen anzubieten“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Dienstag in Essen.

Genauer: Gibt es einen Hinweis auf eine mögliche Erkrankung und reichen die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Untersuchungen nicht aus, um diesem genau nachzugehen, muss der Arzt auch geeignete Untersuchungen anbieten, die der Patient selbst bezahlen müsste. Damit sind Untersuchungen gemeint, die nach den Leitlinien und dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand dem sogenannten Facharztstandard entsprechen. Das Gleiche gilt für Behandlungsmethoden, die Alternativen zu Kassenleistungen darstellen oder die den Krankheitsverlauf verbessern, aber privat bezahlt werden müssen. Dietrich betont: „Andernfalls macht sich der Arzt unter Umständen strafbar. Unterlässt er zumindest das Angebot und klärt den Patienten nicht vollständig über alle geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf, kann das als Kunstfehler gewertet werden – das haben Gerichte in einigen Urteilen bereits klargestellt.“

Denn das Ärztliche Gelöbnis und die Berufsordnung der Ärzte verlangen eine fachgerechte ärztliche Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen. Auch das Patientenrechtegesetz lässt keinen Zweifel: „Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erfolgen, …“ Der FÄ-Chef erläutert, was das heißt: „Ärzte müssen ihre Patienten stets unabhängig von den Interessen Dritter – also auch von Wünschen oder Einschränkungen der Krankenkassen – behandeln beziehungsweise ihnen alle geeigneten Behandlungen und Untersuchungen anbieten, auch wenn es Privatleistungen sind.“

Häufig notwendige und sinnvolle Wahlleistungen sind etwa die Auflichtmikroskopie in der Hautkrebsvorsorge, die optische Kohärenztomografie in der Augenheilkunde oder Ultraschalluntersuchungen in der Allgemeinmedizin – also beim Hausarzt – und in der Frauenheilkunde. „Besonders bei Vorsorgeuntersuchungen ist zu berücksichtigen, dass der Patient ja gerade deshalb kommt, um eine Erkrankung in jedem Fall auszuschließen“, betont Dietrich. Hier gehe es um die patientenindividuelle Sicherheit in jedem Einzelfall – und nicht um Statistik oder wirtschaftliche Effizienzberechungen, die Grundlagen für Empfehlungen beispielsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses seien.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de