Pressemitteilung vom 26. April 2023

Freie Ärzteschaft: Reizthemen auf dem Ärztetag 2023: Gebührenordnung und Honorarfragen zur ambulanten Medizin

Essen/Hamburg – Aus Sicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) gibt es auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag Mitte Mai in Essen vor allem zwei Themen mit besonderer Brisanz: die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) sowie die GKV-Honorarfrage.

„Auch wenn die Bundesärztekammer nach dem Scheitern einer neuen GOÄ der Meinung ist, die ärztliche Gebührenordnung sei derzeit kein wichtiges Thema, sehen das viele Ärztinnen und Ärzte ganz anders“, erklärt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ). „Es ist positiv, dass die Bundesärztekammer den Ärzten Handreichungen zum Ansatz höherer Steigerungsfaktoren nach der GOÄ sowie zu besonderen Honorarvereinbarungen gegeben hat – allerdings ist eine wesentlich offensivere und breitere Positionierung erforderlich“, ergänzt Dietrich.

Weiterlesen

Pressemitteilung vom 19. April 2023

Freie Ärzteschaft: Minister Lauterbach plant den völligen Paradigmenwechsel bei der Digitalpolitik

Hamburg/ Essen – Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant neue Gesetze: Ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die bislang freiwillige Entscheidung der gesetzlich Versicherten für das Anlegen einer zentralen und von der Krankenkasse verwalteten elektronischen Patientenakte (EPA) nach einer informierten Entscheidung abschaffen. Als Ersatz in der Diskussion: eine per Gesetz automatisierte angelegte Akte ohne vorherige Einwilligung ab Geburt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese Vorhaben deutlich.

Weiterlesen

Pressemitteilung vom 6. März 2023

Freie Ärzteschaft: Persönlichste Medizindaten künftig ohne Schutz?

Hamburg/ Essen – Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigte dieser Tage einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Medizindaten an: Statt wie bisher unter der ärztlichen Schweigepflicht stehend, sollen künftig die Krankheitsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab deren Geburt automatisiert und verpflichtend aus den Praxen heraus in zentralen Datensammlungen gespeichert werden. Um dann künftig dort auf Anfrage jedem, der den Anspruch erhebt, „etwas mit Medizin zu tun zu haben“ für Auswertungen in Deutschland und im von der EU-Kommission geplanten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ EHDS zur Verfügung zu stehen. Unabhängig davon, ob es um Pharmaforschung, Gesundheitspolitik oder Gesundheitswirtschaft geht. Ein staatliches Forschungsdatenzentrum soll über die Freigabe entscheiden. Ziel der EU-Kommission ist zugleich, dass diese Krankheitsdaten künftig auch europaweit angefordert und ausgewertet werden können, im Falle der sogenannten „Forschungsinteressen“ ohne jede Möglichkeit des betroffenen Patienten, zu widersprechen.

Weiterlesen