FÄ Wahlaufruf Ärztekammer Nordrhein

Landesverband Nordrhein der FÄ

Ihre Stimme für unsere Kandidaten

Zwischen dem 24. Mai und 28. Juni 2024 finden die Kammerwahlen/ Briefwahl zur Ärztekammer Nordrhein statt.

Sehen Sie sich die berufspolitischen Positionen der Freien Ärzteschaft in den Wahl-Aussagen an; für nähere Informationen: klicken Sie auf die jeweilige Zeile!


Besonders auf den Nägeln brennt uns aktuell:

Wir nehmen den Preisverfall für unsere ärztlichen Leistungen nicht länger hin.

Seit mehreren Jahrzehnten wird die Honorierung für unsere Arbeit kontinuierlich und inzwischen in ruinösem Ausmaß reduziert. Deshalb treten wie für eine grundlegende Änderung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein. Die Teilhabe der Versicherten am medizinischen Fortschritt und an einer leistungsfähigen Medizin für Alle ist derzeit nur in einem System der Kostenerstattung denkbar, das für wirklich Bedürftige sozial abgefedert sein muss.

Die seit 28 Jahren eingefrorenen Honorare der GOÄ müssen endlich angehoben und an das aktuelle Preisniveau angepasst werden. Die von Bundesärztekammer und PKV-Verband konsentierte neue GOÄ erfüllt die Voraussetzung in keinster Weise. Für die UV-GOÄ hat die KV, die hierfür zuständig ist, seit Jahren bewiesen, dass eine solche Anpassung möglich ist.

Wir lehnen die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme am KV-Notdienst ab.

Unsere Forderung ist, dass die Teilnahme am Notdienst für alle Ärzte freiwillig ist, und dass alle Kosten des Notdienstes von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.

Die bisherigen Regelungen führen dazu,

  • dass Ärztinnen und Ärzte zu einem allgemeinmedizinischen Dienst gezwungen werden, für den sie aufgrund ihres beruflichen Werdegangs möglicherweise nicht mehr qualifiziert sind,
  • dass es unweigerlich zu Arbeitsüberlastung der Ärztinnen und Ärzte führt, wenn sie vor und/oder nach einem Notdienst ihre normalen Sprechstunden durchführen sollen,
  • dass dadurch Patienten gefährdet werden können.

Insbesondere ist es nicht akzeptabel, dass die zwangsverpflichteten Ärztinnen und Ärzte für die Teilnahme am Notdienst aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Die dysfunktionale Zwangsvernetzung mit Aushebelung von Schweigepflicht und Datenschutz ist für uns nicht akzeptabel.

Digitalisierung ist für die Ärzteschaft selbstverständlich. Wir Ärztinnen und Ärzte arbeiten seit langem weitgehend digitalisiert. In unseren Praxen und ärztlichen Gesundheitseinrichtungen nutzen wir die EDV für Verwaltung, zur Optimierung unserer Behandlungsmöglichkeiten, und zur Erleichterung unserer Arbeit. Alle digitalen Entwicklungen und Angebote, die diesen Zielen dienen, und bei denen ein rationales Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht, werden von uns ohne Zwang und ohne Strafandrohung eingeführt und eingesetzt. Somit begrüßen wir eindeutig Digitalisierung im Gesundheitssystem, aber wir wehren uns gegen digitale Techniken, die keinen Nutzen bringen, unsere Arbeit erschweren, und die wirtschaftlichen Ressourcen des Gesundheitssystems schmälern.

Die gegenwärtig vorgesehene Gesetzgebung in Deutschland – vor allem in Kombination mit Entwicklungen zu einem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) – droht die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln und den Datenschutz zu konterkarieren; wir lehnen diese Entwicklung und die dazugehörige Technologie ab.

Wir begrüßen eine medizinisch sinnvolle und risikoarme Nutzung moderner elektronischer Möglichkeiten zur Vernetzung im Gesundheitssystem, aber wir wehren uns vehement gegen eine aufoktroyierte, dysfunktionale, riskante und überteuerte Telematik-Infrastruktur (TI), die nur der Industrie nützt oder der Überwachung dient, aber die ärztliche Arbeit erschwert, und in ihren Langzeitfolgen noch nicht vollständig überschaut wird.

Wir setzen uns für eine deutliche Reduktion der Bürokratie in unserer Arbeit ein.

Ärzte müssen sich ihren Patienten widmen können und nicht einer ausufernden Bürokratie! Tausende ärztliche Arbeitsstunden werden vertan durch sinnlose Dokumentationen, Begründungen, Ausfüllen von Formularen, sinnfreien Anfragen von Kostenträgern und Behörden, durch rein administrativ begründete Vorgaben ohne medizinischen Nutzen, oder durch Missbrauch ärztlicher Kompetenzen für nicht-medizinische Belange. Wenn in Praxen mindestens die Arbeitszeit eines Tages pro Woche, in den Krankenhäusern bis zu 50% der Arzt-Arbeitszeit für Schreibtischtätigkeit verschwendet wird, besteht ein Missverhältnis, das dringend geändert werden muss.

Das von den Krankenkassen initiierte Regress-Unwesen muss beendet werden!

Das Ansinnen der Krankenkassen zur Regressierung von Minimalbeträgen erfordert unverhältnismäßigen Zeitaufwand der Vertragsärztinnen und -Ärzte und fördert daher die Bürokratiebelastung. Die Abschaffung von Regress-Forderungen von weniger als 300 € pro Quartal steht zwar erfreulicherweise im Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, ist aber damit noch lange nicht realisiert. Höhere Regressforderungen widersprechen häufig einer leitliniengerechten Therapie, und die Abwehr solcher – manchmal existenzbedrohender – Forderungen können zu einer Beeinträchtigung der Arztgesundheit führen.

Die Renten der Ärzteversorgung Nordrhein müssen stärker dynamisiert werden!

Gegenüber den DRV-Rentnern werden die Mitglieder der Ärzteversorgung abgehängt. Während die Renten der Deutschen Rentenversicherung in den letzten 5 Jahren um fast 19 % gestiegen sind, wurden die Rentner der Nordrheinischen Ärzteversorgung bei einigen Nullrunden nur mit insgesamt 4,8 % abgespeist – 2021 war es 1 %, im laufenden Jahr dann 3,8 %.

Wir engagieren uns dafür, dass der Service-Gedanke in der Kammer Priorität bekommt.

Die Kammer soll sich nicht nur als Kontroll- und Aufsichts-Institution der Politik verstehen, sondern in erster Linie auch für ihre Mitglieder da sein. Sie soll verstärkt die Interessen der Ärzteschaft vertreten, gerade gegenüber der Politik


Agenda der Freien Ärzteschaft in der Ärztekammer Nordrhein

Unser Ziel ist ein humanes, patientenorientiertes, professionelles, kompetenzbasiertes Gesundheitswesen mit optimalen Behandlungsmöglichkeiten und gleichen Behandlungschancen für alle Menschen. Wir setzen uns für ein interdisziplinäres, intersektorales interprofessionelles und kollegiales Medizinsystem ein.

Folgende Grundsätze sind für uns essenziell:

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist unsere oberste Maxime.

Der wesentliche Aspekt dieser Freiberuflichkeit gemäß ärztlicher Berufsordnung besteht darin, dass ärztliches Handeln ausschließlich durch das Wohl des Patienten und durch das Wissen und die Fähigkeit des Arztes bestimmt wird. Jegliche Fremdbestimmung durch andere, nicht-ärztliche Institutionen, Organisationen oder Personen lehnen wir ab.

Wir vertreten einen uneingeschränkten Schutz der Arzt-Patienten-Beziehung.

Das bedeutet die unbedingte Vertraulichkeit aller Interaktionen zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Alle Aspekte dieser Beziehung dürfen der Kenntnis, den Ohren oder den Schreibtischen Dritter nur bei beidseitiger Zustimmung zugänglich gemacht werden. Das Arztgeheimnis ist in keiner Hinsicht geringer zu werten als das Beichtgeheimnis.

Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, und Patienten-Wohl

Ärztliches Handeln muss das Wohl des jeweiligen Patienten, aber auch das Wohl der Bevölkerung im Blick haben. Von daher sind Ärztinnen und Ärzte angehalten, auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte bei Entscheidungen zu beachten. An erster Stelle muss jedoch immer das individuelle Wohl des Patienten stehen. Medizinische Gesichtspunkte müssen jederzeit Vorrang vor der Ökonomie haben. Eine Grenze besteht allerdings dann, wenn dadurch eine wirtschaftliche oder gesundheitliche Selbstschädigung der Ärztin/des Arztes droht.

Eine gelungene Arzt-Patient-Beziehung darf keinem Zeitdruck unterliegen.

Sowohl die Organisation ärztlicher Arbeit als auch ihre Honorierung muss berücksichtigen, dass humane Medizin kein Hamsterrad verträgt und unter Zeitmangel misslingen wird.

Die ärztliche Profession muss oberste Instanz im Gesundheitswesen bleiben.

Wir wehren uns gegen eine Marginalisierung des Arztberufes und der ärztlichen Kompetenz. Assistenzberufe dürfen – auch wenn sie akademisiert sind – niemals übergeordnete Instanz gegenüber ärztlicher Profession sein. Auch Verwaltungen haben – medizinische Belange betreffend – keine Weisungsbefugnis gegenüber Ärzten, die hier eindeutige ärztliche Berufsordnung gilt uneingeschränkt.

Wir arbeiten gerne und konstruktiv mit anderen medizinischen Berufen im Team zusammen und schätzen deren Können, aber nur Ärztinnen und Ärzte haben durch ihre Ausbildung und ihre Erfahrung die Expertise, deren unterschiedliche Sichtweisen auf die Erkrankung eines Menschen zusammenzuführen und dementsprechende Entscheidungen zu treffen.

Daraus folgt notwendigerweise, dass in medizinischen Einrichtungen – seien es Praxen, MVZ‘s, Krankenhäuser oder andere Institutionen – bei medizinischen Fragen in jedem Fall die letzte Entscheidungsgewalt und damit auch die Verantwortung bei Ärztinnen und Ärzte liegt.

Vorgaben einer Krankenhausverwaltung zu Belegungs- oder Operationsquoten sowie Zielvorgaben in Arztverträgen betrachten wir als unethisch.

In Gesundheitseinrichtungen in nicht-ärztlicher Trägerschaft müssen Profit oder Shareholder-Value nachrangig sein.

Die Vorgaben und die Organisation eines solchen Betriebs haben sich an erster Stelle nach den medizinischen Notwendigkeiten so richten. Ein wirtschaftlicher Benefit einer solchen Einrichtung soll zuallererst denjenigen zugutekommen, die diesen Erfolg durch ihre Arbeit ermöglicht haben. Finanzinvestoren, denen es nur um Rendite geht, lehnen wir als Träger ab.

Rolle der Kostenträger

Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen, gesetzliche und private Unfallversicherungen sowie staatliche Institutionen zur Finanzierung des Gesundheitssystems dienen dazu, die aus ärztlicher Überzeugung notwendige Medizin zu bezahlen, nicht, sie zu bestimmen. Der Versuch der genannten Institutionen, sich vom Payer zum Player zu verändern, wird von uns zurückgewiesen.

Ärztliche Kompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungen

Auf allen staatlichen Ebenen muss ärztliche Kompetenz in der Gesundheitspolitik mitentscheiden. Diese Kompetenz besteht nicht nur in der Wissenschaft und bei Wissenschaftlern, sondern ebenso bei denjenigen, die durch ihre ärztliche Arbeit im beruflichen Alltag Erfahrungen und Wissen erworben haben, wenn es um gesundheitliche und damit zusammenhängende administrative Prozesse geht, denn sie kennen die Auswirkungen der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen aus eigener Erfahrung.

4.11.2023 Mitgliederversammlung in Düsseldorf

Rückblick FÄ-Mitgliederversammlung 2023

Die jährliche Mitgliederversammlung hat am Samstag, den 4. November 2023 im  Hotel Mutterhaus in Düsseldorf stattgefunden.

Am Vorabend haben wir unser Treffen mit dem traditionellen, gemütlichen Beisammensein in einem benachbarten Restaurant eingeläutet.

Wir begannen den Tag mit einer öffentlichen Veranstaltung von 11-12:30 Uhr.
Der renomierte Referent Dirk Wachendorf, Medizinrechtsanwalt aus Bonn, referierte zum Thema
Juristische Fallstricke bei der elektronischen Patientenakte – Update Weiterlesen

20.11.2021

Kongress Freier Ärzte 2021

Am 20. November 2021 fand in Berlin in der Katholischen Akademie, Hotel Aquino, wieder der alljährliche Kongress der Freien Ärzteschaft im Saal und im Livestream statt. Die vier Vorträge zu aktuellen Themen sind auf dieser Homepage unter Aktuelles > Kongress 2021 Videos nachzuerleben.

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