MV der FÄ November 2023 Düsseldorf

Pressemitteilung vom 9. November 2023

Freie Ärzteschaft fordert: Kein Zugriff auf sensible Patientenakten für Big Tech und Kassen!

„Juristische Fallstricke der elektronischen Patientenakte – ein Update“; zu diesem Thema referierte der Bonner Medizinrechtsanwalt Dirk Wachendorf auf einem öffentlichen Vortrag mit anschließender Diskussion im Vorwege der jährlichen Mitgliederversammlung der Freien Ärzteschaft (FÄ) am 4. November in Düsseldorf. Er untermauerte damit eine der Kernforderungen der FÄ, kommerziellen Unternehmen und Krankenkassen keinen Zugriff auf sensible Patientenakten zu gewähren.

„Minister Lauterbach plant mit diversen Gesetzen (Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz) einen völligen Paradigmenwechsel im Gesundheitswesen. Im Gegensatz zu der bisherigen Zustimmungslösung soll für die geplante elektronische Patientenakte (ePA) eine Widerspruchslösung greifen. Das heißt: Von jedem, der nicht aktiv widerspricht, werden die Krankheitsdaten zentral in der Cloud gespeichert. Weiterlesen

Pressemitteilung vom 19. Mai 2023

Ärztetag 2023: Unterfinanzierung und Gängelung bedrohen unsere Medizin!

Essen, 19.05.2023 – Auf dem Deutschen Ärztetag 2023 wies der Verfassungsrechtler Peter Müller nachdrücklich auf die Bedeutung der ärztlichen Freiberuflichkeit und die Gemeinwohlbindung freier Berufe hin – ein Thema, das auch der Freien Ärzteschaft (FÄ) unter den Nägeln brennt. Deren Delegierte betonten im Rahmen der anschließenden Debatte die Probleme besonders im Bereich der Kassenmedizin, die für mehr als 70 Millionen Bürger von elementarer Bedeutung sei.

Besonders wichtig seien die von Müller erwähnten Aspekte fachlicher Unabhängigkeit und einer gesicherten Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient, betonte Wieland Dietrich, 1. Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ) auf dem Ärztetag. „Darüber hinaus muss es selbstständigen Ärztinnen und Ärzte natürlich möglich sein, ärztliche Leistungen in gebotener Qualität erbringen zu können – dazu sind sie nach dem Patientenrechtegesetz auch verpflichtet.“ Aber das Vertragsarztwesen kranke inzwischen erheblich daran, eine gute Behandlungsqualität zu ermöglichen.

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