Pressemitteilung vom 18. Dezember 2023

Freie Ärzteschaft: Neue Digitalgesetze – Big Tech und Big Pharma auf dem Vormarsch
Neue Gesetze zerstören Schweigepflicht, Datenschutz und Vertrauen

Letzte Woche wurden im Deutschen Bundestag das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) beschlossen. Die Krankheitsdaten der Bürger sollen ab 2025 nicht mehr wie bisher im Vertrauensraum zwischen Ärzten und Patienten bleiben und für die gemeinsame Behandlung regelhaft zwischen Behandlern ausgetauscht werden, sondern möglichst automatisiert in der Cloud großer Firmen gespeichert und zu allen möglichen Zwecken an Dritte zur Verfügung gestellt werden. Weiterlesen

Pressemitteilung vom 19. April 2023

Freie Ärzteschaft: Minister Lauterbach plant den völligen Paradigmenwechsel bei der Digitalpolitik

Hamburg/ Essen – Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant neue Gesetze: Ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die bislang freiwillige Entscheidung der gesetzlich Versicherten für das Anlegen einer zentralen und von der Krankenkasse verwalteten elektronischen Patientenakte (EPA) nach einer informierten Entscheidung abschaffen. Als Ersatz in der Diskussion: eine per Gesetz automatisierte angelegte Akte ohne vorherige Einwilligung ab Geburt. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert diese Vorhaben deutlich.

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Pressemitteilung vom 6. März 2023

Freie Ärzteschaft: Persönlichste Medizindaten künftig ohne Schutz?

Hamburg/ Essen – Bundesgesundheitsminister Lauterbach kündigte dieser Tage einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Medizindaten an: Statt wie bisher unter der ärztlichen Schweigepflicht stehend, sollen künftig die Krankheitsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ab deren Geburt automatisiert und verpflichtend aus den Praxen heraus in zentralen Datensammlungen gespeichert werden. Um dann künftig dort auf Anfrage jedem, der den Anspruch erhebt, „etwas mit Medizin zu tun zu haben“ für Auswertungen in Deutschland und im von der EU-Kommission geplanten „Europäischen Gesundheitsdatenraum“ EHDS zur Verfügung zu stehen. Unabhängig davon, ob es um Pharmaforschung, Gesundheitspolitik oder Gesundheitswirtschaft geht. Ein staatliches Forschungsdatenzentrum soll über die Freigabe entscheiden. Ziel der EU-Kommission ist zugleich, dass diese Krankheitsdaten künftig auch europaweit angefordert und ausgewertet werden können, im Falle der sogenannten „Forschungsinteressen“ ohne jede Möglichkeit des betroffenen Patienten, zu widersprechen.

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