Kein Versichertenstammdatenmanagement in den Arztpraxen
Die Ärzte in Deutschland stehen weiter hinter den Positionen der Freien Ärzteschaft. Wiederholt hat der Deutsche Ärztetag das Versichertenstammdatenmanagement per elekronischer Gesundheitskarte in den Arztpraxen abgelehnt.
„Die Verpflichtung zur Durchführung und die administrative Durchsetzung des Online-Versichertenstammdatenmanagement (Online-VSDM) im geplanten E-Health-Gesetz ist für die Ärzteschaft wegen Behinderung der Patientenversorgung und aus Gründen der Datensicherheit nicht akzeptabel.“ So hat es der Deutsche Ärztetag 2015 unter anderem auf Initiative der Freien Ärzteschaft beschlossen und fordert, „dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum E-Health-Gesetz diese Verpflichtung und die damit verbundenen finanziellen Sanktionen gestrichen werden.“
In der Begründung heißt es, das Versichertenstammdatenmanagement gehöre zu den zentralen administrativen Aufgaben der Kostenträger. Es sei keine ärztliche Aufgabe und geeignet, die bestehenden Kapazitätsprobleme in der ambulanten Krankenbehandlung empfindlich zu verstärken. Außerdem könne auf Dauer keine Sicherheit für die sensiblen Praxisdaten bei Anschluss an eine bundesweit zentrale Kasseninfrastruktur garantiert werden. Das VSDM ihrer Mitglieder könnten die Krankenkassen auch jetzt schon durch Terminals in ihren Filialen und/oder Apotheken (entsprechend der Lösung in Frankreich) verwirklichen. „Der 118. Deutsche Ärztetag lehnt die im E-Health-Gesetz zur Durchführung dieser unzweckmäßigen Verpflichtung vorgesehenen Sanktionen als unangemessen, autoritär und der erforderlichen, konstruktiven Partnerschaft vom Staat und Ärzteschaft abträglich ab.“
Mai 2015