Neue Schlappe für Spahns Digitalpolitik: Gesundheitsausschuss des Bundesrats gegen schärfere Honorarkürzung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erlebt für sein Digitale-Versorgung-Gesetz (DGV) eine Niederlage nach der anderen. Der Zugang zur Elektronischen Patientenakte, geplant ab 2021 zunächst ohne elementare Datenschutzregelungen, erfuhr im Sommer eine Vollbremsung. „Nach massiver Kritik auch durch Entscheidungen des Deutschen Ärztetages stoppte das Justizministerium Spahns Pläne und die e-Akten wurden erst einmal aus dem Gesetzentwurf ausgegliedert“, erläuterte Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ) am Montag in Hamburg. Jetzt die zweite Schlappe für den Minister: Die Honorarkürzung für Kassenärzte, deren Praxen bislang nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, solle nicht wie von Spahn geplant ab 1. März 2020 von derzeit 1 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben werden.
Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates, der den Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) genauer unter die Lupe genommen hat. Die Freie Ärzteschaft begrüßt diese Entwicklung: „Diese Einschätzung des Gesundheitsausschusses ist auch eine Niederlage für Spahns rücksichtslose und unsachgemäße Politik in Sachen TI. Wir fordern Herrn Spahn auf, seinen Kurs zu korrigieren“, sagt FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich.
FÄ-Vize Lüder macht klar: „Sanktionen jeglicher Art demotivieren die Ärztinnen und Ärzte, halten junge Kollegen von der Niederlassung ab und treiben ältere Kollegen vorzeitig in den Ruhestand. Das verschärft nur den Ärztemangel. Daher fordern wir, alle Sanktionen zu streichen, also auch die 1-prozentige Honorarkürzung wieder abzuschaffen.“ Darüber hinaus müsse Freiwilligkeit für alle Ärzte und Patienten bei der Teilnahme an der TI zugesichert werden. „Wer sich nicht an die TI anschließt, will die Daten seiner Patienten schützen und seiner Schweigepflicht nachkommen.“ Die Empfehlung des Gesundheitsausschusses sei ein positives Signal für alle kritischen Ärzte, die sich für Datenschutz und Schweigepflicht einsetzen.“
Das, so Lüder weiter, müsse besonders unter dem Aspekt der neuen Veröffentlichung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten von vergangener Woche gesehen werden. Die Datenschutzbehörden weisen darin den Praxisinhabern die datenschutzrechtliche Mitverantwortung und Mithaftung an der Telematikinfrastruktur zu. „Das ist eine absurde Verschiebung der Verantwortung auf die Arztpraxen. Wie sollen die Praxisinhaber für eine Blackbox namens ‚Konnektor‘ haften, die ihnen mit gesetzlichem Zwang und finanziellen Strafen aufgezwungen worden ist, die sie aber nicht kontrollieren und deshalb auch nicht verantworten können?“, fragt die FÄ-Vize. Hier existiere eine organisierte Verantwortungslosigkeit in Spahns Ministerium. Es gebe bisher keine Datenschutzfolgenabschätzung, die aber zwingend für jedes System dieser Art gesetzlich gefordert sei. „Solange das so ist, werden sich auch weiterhin viele Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten nicht an das unsichere System anschließen. Trotz aller Strafen.“
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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