Neue GOÄ stärkt Interessen der Kostenträger und schwächt unabhängige Medizin
Der außerordentliche Ärztetag zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat beschlossen, die GOÄ in der aktuellen Konzeption kritiklos weiter zu verhandeln – aus Sicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) eine bedauerliche Entscheidung. „Die Abstimmungsergebnisse sind im Wesentlichen der Tatsache geschuldet, dass die Delegierten durch die Bundesärztekammer (BÄK) einseitig informiert worden waren und es einen Funktionärsblock angestellter Ärzte und Mitglieder des Marburger Bundes gab, die gegen Selbstständigkeit und ärztliche Unabhängigkeit stehen“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Montag in Essen.
„Wir haben die BÄK im Vorfeld des Sonderärztetages aufgefordert, alle für die Meinungsbildung nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Viele der Unterlagen aber – etwa den neuen Gebührenziffernteil mit zirka 4.200 Gebührenordnungsziffern sowie Informationen zur Positiv-Negativ-Liste – haben die Delegierten nicht bekommen.“ Ebenso habe zu dem Ergebnis beigetragen, dass sich ein Großteil der Delegierten als Klinikärzte kaum von der GOÄ-Reform betroffen fühlte und deshalb unkritisch gewesen sei.
Dietrich weiter: „Wir widersprechen der Auffassung der BÄK, dass alle maßgeblichen Beschlüsse vergangener Ärztetage eingehalten worden sind. Die BÄK hat sogar ihre eigene Forderung von 2015 nach einem automatischen Inflationsausgleich fallengelassen. Auch hat der Ärztetag 2014 gefordert, dass eine patientenindividuelle Abrechnung möglich bleiben muss und eine EBMisierung der GOÄ verhindert wird. Nichts davon ist in der aktuellen GOÄ-Konzeption umgesetzt.“ Eine solche GOÄ werde die ärztliche Unabhängigkeit deutlich schwächen – auch aufgrund eines unkontrollierbaren Machtzuwachses der Gemeinsamen Kommission (GeKo), in der die Privaten Krankenversicherungen (PKV) und die Länder erheblichen Einfluss erlangten.
Dietrich betont jedoch, auch nach diesem außerordentlichen Ärztetag bleibe vieles noch unklar. „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese neue GOÄ überhaupt rechtskonform ist. Zu prüfen ist etwa die in §5 des Paragraphenteils aufgeführte Weisungsbefugnis der GeKo gegenüber den Ärzten hinsichtlich abrechenbarer Leistungen sowie des Einsatzes von Analogziffern und Steigerungsfaktoren. Es ist fraglich, ob die Freiheit der Berufsausübung nach §12 des Grundgesetzes ein solches Vorgehen zulässt.“ Auch die Überschneidung mit Kompetenzen der Landesärztekammern sei rechtlich fragwürdig. Das betreffe etwa die Weiterbildung: Mit der neuen GOÄ sei geplant, Abrechnungsmöglichkeiten an Weiterbildungsinhalte zu koppeln.
In den Sternen stehe zudem die politische Durchsetzbarkeit einer neuen GOÄ. „Die SPD“, erläutert Dietrich, „hat sich bereits ablehnend zur GOÄ-Novellierung geäußert und wird dieses Thema vermutlich in den kommenden Bundestagswahlkampf hineintragen und darüber ihre Forderung nach der Bürgerversicherung reaktivieren.“ Und es bleibe unklar, ob es der BÄK überhaupt noch gelinge, in den weiteren GOÄ-Verhandungen wesentliche ärztliche Positionen angesichts des ohnehin höchst bedenklichen Sachstands durchzusetzen.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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