Terminvergabe in der Praxis gehört zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert deutlich die geplante Ausweitung einer zentralen Vergabe von Arztterminen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). „Die Terminvergabe in der eigenen Praxis ist zum einen wesentliches Element ärztlicher Freiberuflichkeit“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am Montag in Essen. „Zum anderen sichert sie eine hochwertige und effektive Patientenbehandlung nach Dringlichkeit und Behandlungsanlass.“

Die Haus- und Facharztpraxen in Deutschland vergeben Termine je nachdem, wie dringlich aus medizinischer Sicht eine Behandlung ist und welche Untersuchungen und Therapien eventuell notwendig sind. Das bedeutet: Bei hoher Dringlichkeit werden Termine auch sehr kurzfristig vergeben, während bei weniger dringlichen Maßnahmen zeitliche, personelle, räumliche und apparative Ressourcen sinnvoll zu berücksichtigen sind.

„In vielen Praxen werden weit mehr als zehn verschiedene Untersuchungen und Behandlungen mit Terminierung durchgeführt – das erfordert eine differenzierte Planung und Terminvergabe“, erläutert der FÄ-Chef. „Arzt- und praxisferne Terminvergabestellen kennen weder die Anamnese des Patienten, noch die Ressourcen der einzelnen Praxis, noch das kurz- bis mittelfristig verfügbare Leistungsspektrum des einzelnen Arztes, der Praxis oder des Medizinischen Versorgungszentrums. Terminvergabestellen können also gar keine sachgerechte Terminvergabe leisten.“ Der FÄ-Chef kritisiert auch die im TSVG vorgesehene Priorisierung „neuer“ Patienten unabhängig von tatsächlicher Wichtigkeit oder Dringlichkeit und ohne jedwede medizinische Begründung – das ginge zulasten der chronisch Kranken.

„Ärzte sind berufsrechtlich verpflichtet, die sich ihnen anvertrauenden Patienten stets gründlich und sorgfältig zu behandeln“, erläutert Dietrich. Dazu gehöre auch die Entscheidung, wann und in welchem Umfang ein Patient behandelt werden könne – in der Praxis wie in der Klinik. Ärzten sei es nicht gestattet, bezüglich der ärztlichen Behandlung Weisungen von Nicht-Ärzten entgegenzunehmen.

„Die Terminvergabe“, so Dietrich, „leitet die ärztliche Behandlung nicht nur ein, sie ist für Umfang und Qualität dieser Behandlung  auch unmittelbar relevant, weil sie Zeitpunkt und Rahmen vorgibt, in dem die Behandlung stattfindet.“ Die Terminvergabe gehöre somit unmittelbar zur Berufsausübung und zu unabhängigem ärztlichen Handeln im Interesse der Patienten – und damit nicht in die Hände arztfremder Dritter.

Über die Freie Ärzteschaft e.V.

Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V., Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090, E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de