Corona-Hygienezuschlag völlig unzureichend – GOÄ bietet andere Möglichkeiten

Die Corona-Pandemie erfordert aufwändige Hygienemaßnahmen in den Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren und Kliniken. Der sogenannte Corona-Hygienezuschlag in Höhe von bisher 14,75 Euro nach Ziffer A245 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für die Behandlung von Privatversicherten wurde zum 1. Oktober 2020 auf 6,41 Euro abgesenkt. Nach Ansicht der Freien Ärzteschaft (FÄ) ist das inakzeptabel. „Dieser Zuschlag deckt den Hygieneaufwand in der Regel keinesfalls ab“, sagte Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der FÄ, am Dienstag in Essen.

Es sei unverständlich, warum sich die Bundesärztekammer auf diese Absenkung eingelassen habe. „Der Hygieneaufwand ist doch der gleiche wie bisher“, betont der FÄ-Chef. „Ärzte können bei jedem persönlichen Patientenkontakt für Diagnostik und Therapie, aber auch für apparative Leistungen Steigerungsfaktoren über dem 2,3- bzw. 1,8-fachen Satz ansetzen.“ Nicht zuletzt müssten auch medizinische Apparate und Ausstattung ständig desinfiziert werden, und die normalen Abläufe seien beeinträchtigt.

Je nach Aufwand ließen sich alle im persönlichen Patientenkontakt erbrachten Leistungen beispielsweise zum 2,8- oder auch 3,4-fachen Satz abrechnen. Die GOÄ sieht Steigerungsmöglichkeiten vor, wenn die Behandlung erschwert ist und einen Mehraufwand erfordert. Dietrich betont: „Die Behandlung unter Corona-Bedingungen ist zweifellos erschwert. Zudem wird die sorgfältige Einhaltung der ‚Corona-Hygiene‘ unter anderem mit Einsatz persönlicher Schutzausrüstung angesichts der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens wieder zunehmend wichtiger.“