Rundbrief vom 8. Dezember 2023
Freie Ärzteschaft Nordrhein: Warum sollen Ärzte den Notdienst in Nordrhein-Westfalen selbst finanzieren?
Die Freie Ärzteschaft übt wesentliche Kritik an den Plänen der KV Nordrhein, die Organisation des ambulanten ärztlichen Notdienstes in Nordrhein grundlegend und für die Ärzte zwangsweise zu ändern. Die Änderungen wurden auf der letzten Vertreterversammlung der KV Nordrhein beschlossen.
Die Pflicht zum Bereitschaftsdienst betrifft Vertragsärzte und gemäß des Landesheilberufegesetzes NRW auch privat niedergelassene Ärzte. Beschlossen wurden die Änderungen jedoch allein von der hiesigen Kassenärztlichen Vereinigung – Privatärzte waren in den Entscheidungsprozess nicht eingebunden und werden jetzt von den geplanten Änderungen überrascht. Weiterlesen