Pressemitteilung vom 15. April 2025
Landesverband Nordrhein der Freien Ärzteschaft: Besser die bisherige GOÄ – als eine schlechtere neue Gebührenordnung!
Der Landesverband Nordrhein der Freien Ärzteschaft e.V. (FÄ) äußert deutliche Kritik am bisher vorgelegten Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu). Insbesondere wird bemängelt, dass der Entwurf bei Inkrafttreten für die Ärzteschaft konzeptionell keine relevante Honorarerhöhung beinhaltet – und dies nach einer Inflation von 67% seit der fast 30 Jahre zurückliegenden letzten Reform der GOÄ im Jahre 1996.
Newsletter vom 16. Dezember 2022
Bericht vom Kongress Freier Ärzte 2022 in Berlin, Teil 2
Von Wieland Dietrich, Vorsitzender der FÄ
Eine neue GOÄ ist unrealistisch – und sie würde kaum Honorarsteigerungen bringen
In meiner Einleitung habe ich auf die skandalöse Stagnation der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) seit 1996 hingewiesen. Inzwischen liegen die Honorare nach der GOÄ oftmals unterhalb der Honorare der in diesem Jahr um rund 30% aufgewerteten Gebührenordnung der Tierärzte. Die Bundesärztekammer vertritt weiter das Konzept einer GOÄneu, deren Umsetzung in dieser Legislaturperiode unter Karl Lauterbach allerdings weiter ganz unrealistisch erscheint. Auch die privaten Krankenversicherungen haben entgegen den Bekundungen der BÄK naturgemäß kein Interesse an jedweden Honorarsteigerungen der Ärzte. Wie unter dieser Prämisse tatsächlich eine überfällige Honorarsteigerung durch die GOÄneu erzielt werden soll, ist nicht erkennbar!