Berufsgeheimnis, eGK, Honorar: Freie Ärzteschaft bewirkt wichtige Beschlüsse

Delegierte und Mitglieder der Freien Ärzteschaft beim Deutschen Ärztetag

Auf dem Deutschen Ärztetag vergangene Woche in Freiburg haben die Delegierten über die Telematikinfrastruktur, das BKA-Gesetz, die Arbeitsbedingungen für Ärzte, eine angemessene Honorierung der Leistungen, die GOÄ und viele andere für niedergelassene Ärzte relevante Themen diskutiert und entschieden. Dabei hat die Freie Ärzteschaft (FÄ) mit ihren Anträgen und Redebeiträgen die Delegierten von vielen ihrer Positionen überzeugt und für wichtige Beschlüsse gesorgt.

Bei den folgenden Beschlüssen waren Delegierte der Freien Ärzteschaft maßgeblich oder ausschließlich Antragsteller. (Nummern der Anträge in Klammern, zur Dokumentation hier klicken)

Ärztliche Berufspolitik

Berufszufriedenheit und Arztgesundheit großes Thema auf nächstem Ärztetag (Ib – 79)

Der Ärztetag hat beschlossen, dass dem Thema „Berufszufriedenheit und Arztgesundheit“ ein Tagesordnungspunkt auf dem 121. Deutschen Ärztetag 2018 in Erfurt gewidmet werden soll. Denn nicht zuletzt der Ärztemonitor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sowie Erhebungen des Marburger Bundes und des Hartmannbundes zeigen die steigende berufliche Belastung, insbesondere Arbeitszeitbelastung, Arbeitsverdichtung, Zeitmangel und ökonomischen Druck, auf angestellte und niedergelassene Ärzte. Eine Position, die wir als Freie Ärzteschaft ohnehin vertreten.

Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten schützen – Bundeskriminalamtgesetz braucht Überarbeitung (Ia – 04)

Der Deutsche Ärztetag fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, das am 27.04.2017 verabschiedete Bundeskriminalamtgesetz in der kommenden Legislaturperiode zu novellieren. Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten soll der gleiche strikte verfassungsrechtliche Schutz als Berufs-geheimnisträger gegenüber Ausspähung und Überwachung durch staatliche Dienste eingeräumt werden wie Geistlichen, Bundestagsabgeordneten und Rechtsanwälten.

Krankenkassen und Verbraucherschützer sollen selbst über Wegfall der GKV-Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln informieren (Ib – 77)

Zahlreiche Arzneimittel sind nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähig, z. B. Antiallergika, Antimykotika und kortisonhaltige Nasensprays bei bestimmten Indikationen. Der Deutsche Ärztetag fordert Krankenkassen und Verbraucherschützer auf, die gesetzlich Versicherten darüber zu informieren. Zudem werden die Krankenkassen aufgefordert, vorzugsweise derartige Arzneimittel zu erstatten statt Geld für fragwürdige Leistungen (Wellnesskurse, Boni) und Marketing auszugeben.

Ökonomisch unabhängige ärztlich-ethische Handlungen wieder ermöglichen (Ib – 99)

FÄ-Vize Dr. Axel Brunngraber

Budgetierung, Checklistenmedizin, Regresse und andere ökonomische Einflüsse führen zur Rationierung und schränken das patientenorientierte ärztliche Handeln ein. Der Ärztetag fordert die Krankenhausträger auf, gegenüber angestellten Ärzten Fehlanreize und Druck durch vorrangig ökonomisch motivierte Zielvorgaben zu vermeiden. Zudem muss auf Boni für die Modifikation von Diagnosen und Therapien, das Einweisungs- oder Überweisungsverhalten oder Upcoding verzichtet werden. Bundes- und Landes-ärztekammern sollen Strategien entwickeln, wie ethisch-ärztliche Autonomie gestärkt und zurückgewonnen werden kann. (Autor: Dietrich et al.)

Unabhängigkeit und Qualität selbstständiger, freiberuflicher ärztlicher Tätigkeit durch angemessene Honorierung gewährleisten (Ib – 100)

Die selbstständige, freiberufliche Ärzttätigkeit muss grundsätzlich unabhängig vom Versicherungsstatus der Patienten existenzsichernd möglich sein. Nur mit einem wirtschaftlich soliden Fundament lassen sich ärztliche Unabhängigkeit und Qualität ärztlichen Handelns gewährleisten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Dezentrale Datenhaltung und strenger Datenschutz gefordert (II – 22)

Cyberangriffe auf Kliniken und Praxen gefährden die Patientensicherheit. In Kliniken konnten nach Hackerangriffen lebensnotwendige Operationen nicht durchgeführt werden. Auch in Deutschland sind Kliniken und Ärzte immer häufiger im Visier von kriminellen Hackern. Der Deutsche Ärztetag fordert, dass alle Institutionen im Gesundheitswesen strukturell und finanziell in die Lage versetzt werden müssen, die Medizindaten zu schützen. Außerdem wird eine moderne und dezentrale Punkt-zu-Punkt-Kommunikation im Gesundheitswesen unter höchsten Datenschutzkriterien gefordert. (Autor: Lüder et al.)

Für das Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ sind sichere digitale Identität und evaluierte Tests unabdingbar (II – 24)

Unterstützung im Saal: Dr. Silke Lüder und Dr. Jutta Lipke

Die Bundesregierung ist aufgefordert, den Online-Rollout der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) so lange auszusetzen, bis nachgewiesen ist, dass die Abläufe in Arztpraxen und Klinken nicht gestört werden und dass der Datenschutz gewährleistet ist. Denn Tests des Versichertenstammdaten-managements (VSDM) sind nicht abgeschlossen und es liegt keine Bewertung der Tests vor. (Autoren: Lüder, Brunngraber et al.)

Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt ist Goldstandard für ärztliche Behandlung, Telekonsultation nur Ergänzung (II – 23)

Der Ärztetag stellt fest, dass der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt den Goldstandard ärztlichen Handelns mit den Patienten darstellt. Telekonsultation kann nur als Ergänzung dienen. Sie darf nicht als Problemlösung für einen drohenden Ärztemangel besonders in ländlichen Regionen dienen. Zielführend wäre, die Attraktivität der kurativen ärztlichen Tätigkeit in allen Bereichen der Medizin zu steigern. (Autoren: Dietrich, Bartels et al.)

Freifahrtsscheine für die Bundesärztekammer

Auch das gehört zur Bilanz des Deutschen Ärztetages 2017 in Freiburg: Die Anträge von kritischen Delegierten zu den Interessenkonflikten ärztlicher Mandatsträger sowie zur GOÄneu fanden erstaun-licherweise keine Mehrheit im Ärzteparlament.

BÄK-Vorstände und GOÄ-Verhandler in PKV-Gremien

Mit einer Vorstandsüberweisung hat die Mehrheit der Delegierten der Bundesärztekammer (BÄK) ermöglicht, selbst zu entscheiden, wie sie mit Funktionen der Mitglieder des BÄK-Vorstands und wichtiger Kommissionen, z. B. Beispiel der GOÄ-Kommission, in Gremien privater Krankenversiche-rungen umgehen möchte. Eine Compliance-Regelung für BÄK-Vorstände in Bezug auf Interessen-konflikte und Nebeneinkünfte, wie sie der Deutsche Ärztetag 2016 gefordert und beschlossen hatte, wurde nicht vorgelegt. Auch hier hat die BÄK entgegen unserer klaren Positionierung freie Hand vom Ärzteparlament bekommen.

Neue GOÄ: Ohne individuelle Steigerungsfaktoren, Budgetierung jetzt doch möglich

Plenarsaal 120. Deutscher Ärztetag in Freiburg

Die Delegierten haben den Kurs der Bundesärztekammer bei der GOÄ-Verhandlung bestätigt. Damit sind die individuellen Steigerungsfaktoren, für deren Erhalt sich die Freie Ärzteschaft und viele andere jahrelang eingesetzt hatten, Geschichte. Das Ärzteparlament hat zudem dafür gesorgt, dass die BÄK den GOÄ-Entwurf beim Bundesgesundheitsministerium einbringen kann, ohne dass der Deutsche Ärztetag diesem zugestimmt hat – wir hatten intensiv für eine solche Zustimmung des Ärztages zur GOÄneu geworben. Die Entscheidung, ob die vorgesehene Datenstelle zum Monitoring der Leistungsentwicklung – was letztlich auf eine Budgetierung abzielt – auf drei Jahre befristet wird, bleibt der BÄK überlassen. Immerhin konnten FÄ-Mitglieder durchsetzen, dass Wunschleistungen kein Bestandteil der Datenerhebung und für Kostenentwicklungen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (VI – 01d).