Neue GOÄ: Billigpreise für ärztliche Grundleistungen?
Es sollte ein Geheimnis bleiben, was im „Blauen Buch“ steht. Aber langsam kommt ans Tageslicht, wie sich Bundesärztekammer und die Privaten Krankenversicherungen eine neue GOÄ vorstellen. Der Ärztenachrichtendienst hat erneut Details aus dem Werk veröffentlicht: Auch wenn es hier und da mal einen Euro mehr für ärztliche Grundleistungen geben soll, zeichnet sich insgesamt eine deutliche Abwertung der Preise ab. Ein paar Beispiele.
Die telefonische Beratung (neue Ziffer B1) brächte beim „robustem Einfachsatz“ 11,72 €, also 1 € mehr als seit 1996. Für Beratung länger als 10 min kommt B3 dazu: plus 3,88 €, höchstens einmal. Da bei der heutigen GOÄ oft individuell bis zum 3,5fachen Satz gesteigert wird, nach neuer GOÄ aber der „robuste Einfachsatz“ gilt, der quasi Faktor 2,3 entspricht, sinkt das Honorar insgesamt. Gravierend auch: Die bisherige Ziffer 34 ergibt beim Regelsatz heute 40,20 €. In der geplanten GOÄ taucht sie aber gar nicht mehr auf.
Neue Ziffer B3: Beratung bis 10 min für 15,48 €. Darüber hinaus kommt Zuschlag B5 dazu: je vollendete 5 min 6,80 €. Bei einem Gespräch von 60 min sollen maximal 83,48 € abrechenbar sein – sofern in der neuen standardisierten Rechnung die Uhrzeit der Leistung genau angegeben wird. Hingegen sind 60 min für die Erstanamnese in Fällen von z. B. traditioneller chinesischer Medizin (B6) deutlich mehr wert: 124 €.
Neue Ziffer B11: Symptombezogene klinische Erstuntersuchung. Nur einmal im Behandlungsfall. 17,86 €, nicht steigerbar.
Neue Ziffer B13: Vollständige Untersuchung eines Organsystems (z. B. HNO, Augen, Urologie – bisher Ziffer 6): 15,51 €. Bisher beträgt das Honorar dafür 13,41 € bei 2,3fachem Satz, bei besonderen Schwierigkeiten auf 3,5fach gesteigert ergibt das 20,40 €.
Neue Ziffer B33: Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment, Dauer bis 15 min = 8,05 €. Hier wird klar: Das Arzthonorar wird mit 1,36 €/min bzw. 81,60 €/h berechnet – inklusive aller Praxiskosten, die sich aber pro Stunde auf mindestens 100–180 € belaufen.
Die PKV will die Honorare senken. Und Bundesärztekammer-Präsident Montgomery hat dieses Machwerk am 18. März 2016 dem BÄK-Vorstand vorgelegt – zwecks Beschließung!
Die Freie Ärzteschaft fordert:
- Erhalt der bisherigen GOÄ
- Beibehaltung der Systematik der GOÄ und der aktuellen Bundesärzteordnung
- Umgehende Erhöhung des Punktwertes
- Überführung von Analogleistungen in aktuelle Ziffern
Weitere Details aus dem „Blauen Buch“: Kein individueller Steigerungsfaktor mehr?
11.10.2016