Elektronische Patientenakte: Die sensibelsten Daten gehören nicht aufs Handy

Millionen von Versicherten können bald mit Angeboten wie „Vivy“ eine elektronische Patientenakte bei ihrer Krankenkasse führen. Das klingt modern, birgt aber beachtliche Risiken für die Versorgung. Ein Gastbeitrag von FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder in der Zeitschrift „MMW – Fortschritte in der Medizin“.

Jens Spahn macht Druck. Dem Bundesgesundheitsminister geht es mit der Totalvernetzung im Gesundheitswesen zu langsam. Seine neueste Devise: Alles soll über Handy und Tablet laufen, egal wie. Die Krankenkassen sollen den Versicherten schleunigst Angebote machen: Krankheits-, Gesundheits- und Fitnessdaten werden auf Handys gespeichert, die Kassen übernehmen das „Management“ der Daten. Auf dieser Basis können sie den Mitgliedern Vorschläge machen, wo sie sich wie behandeln lassen können – oder eher sollen.

Wohlgemerkt, bei diesen elektronischen Akten handelt es sich nicht um eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte, wie sie nach § 291a Abs. 3 Punkt 4 SGB V eingeführt werden muss. Diese Funktion war bisher als geschlossene Infrastruktur geplant. Bei den aktuell auf den Markt kommenden Angeboten handelt es sich dagegen um E-Akten nach § 68 SGB V, die von Krankenkassen angeboten, aber von IT-Konzernen realisiert werden.

Der Paradigmenwechsel besteht darin, dass diese Akten patienten- und kassengeführt sind. Es geht also nicht mehr – wie seit 2004 behauptet – um die bessere Vernetzung von ambulantem und stationärem Sektor und die direkte Kommunikation zwischen Ärzten. Vielmehr werden mit diesen Akten über Handy-Apps unsystematisch Daten gesammelt. Eine Verbesserung der ärztlichen Betreuung spielt dabei keine Rolle.

Schlechtes Vorbild USA

In den USA wurden zentrale E-Akten (electronic health records, EHR) schon vor vielen Jahren eingeführt. Ärzte kritisieren, dass sie die unstrukturierten Datenberge nicht mehr ordentlich rezipieren können. Eine neue Studie ergab, dass sie die Hälfte ihrer Arbeitszeit auf EHR verwenden [Arndt BG et al. Ann Fam Med. 2017;15:419–26]. Die juristischen Implikationen („Arzt hat nicht alles berücksichtigt, was in der E-Akte stand“) sind ein lukratives Geschäftsfeld für Anwälte geworden.

Der nun zusätzlich vorgesehene Zugang per Smartphone oder Tablet über das Internet bedeutet künftig offene Schnittstellen in der Telematikinfrastruktur, die aus Sicherheitsgründen als geschlossenes Netz geplant war. Damit vervielfältigt sich die Gefahr unbefugter Zugriffe auf die E-Patientenakten. Noch schlimmer sieht es aus, wenn Daten auf die privaten Mobilgeräte der Patienten übertragen werden, wo sie Zugriffen durch Schadsoftware, Staatstrojaner und persönliche Assistenten der Internetkonzerne wie Cortana oder Siri ausgesetzt sind. Unabhängige Datenschutzexperten schlagen deshalb Alarm.

Kassen ködern mit Convenience

Uns Ärzten sollte klar sein, dass die Krankenkassen den Wandel „vom Payer zum Player“ im System vollziehen wollen. Man wird den Versicherten zunächst Serviceangebote machen, nach dem Prinzip: Zeige mir deine Daten und ich sage dir, wohin du gehen sollst. Dann könnte folgen: Zeige mir deine Daten und du bekommst einen Bonus dafür. Und später: Zeige mir deine Daten und leider wird dein Beitrag steigen, weil du Zigaretten rauchst.

Eine weitere Wendung ist absehbar: Nicht mehr dein Hausarzt empfiehlt dir eine unabhängige Klinik für die Op., sondern wir sagen dir, wohin du gehst. Man sollte sich keine Illusionen über das Ziel dieser „Vernetzung“ machen.

 

MMW Fortschritte der Medizin 2018 . 19 / 160