Nicht an die TI angeschlossen? So widersprechen Sie dem Honorarabzug

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Haben Sie schon Ihren Honorarbescheid von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) mit einer 1 %-igen Honorarkürzung bekommen, weil Ihre Praxis nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen ist? Hier finden Sie einen Musterwiderspruch – einfach ausfüllen und an die Kassenärztliche Vereinigung schicken.

Innerhalb eines Monats nach Zugang des entsprechenden Honorarbescheides können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dadurch verhindern Sie, dass dieser Honorarbescheid rechtskräftig wird. Die Honorarkürzung erfolgt je nach Kassenärztlicher Vereinigung mit dem üblichen Honorarbescheid oder durch einen gesonderten Bescheid.

Ob der Honorarabzug bei Nicht-Anschluss an die TI rechtmäßig ist, werden Musterklagen zeigen. Die Freie Ärzteschaft kooperiert in dieser Frage mit MEDI GENO Deutschland. Informieren Sie sich hier darüber.

Und so funktioniert der Widerspruch:

  1. Nutzen Sie den angehängten Musterwiderspruch, vervollständigen Sie die offenen Stellen und senden Sie das unterzeichnete Dokument per Fax oder Post an Ihre Kassenärztliche Vereinigung. Für die Fristwahrung ist der Eingang Ihres Widerspruchs bei der KV maßgeblich.
  2. Der Widerspruchsausschuss der KV wird das Widerspruchsverfahren entweder wie zusammen mit Ihrem Widerspruch beantragt ruhend stellen, bis die Musterklagen zu einer Entscheidung geführt haben. Dann können Sie abwarten.
  3. Oder der Widerspruchsausschuss entscheidet über den Widerspruch. Wird die Honorarkürzung aufgehoben, ist nichts weiter zu tun. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Die Sach- und Rechtslage zur TI ist noch unklar. Für den Erfolg des Widerspruchs- oder Klageverfahrens kann keine Gewähr übernommen werden. Die Nutzung des Musterwiderspruchs erfolgt auf eigene Gefahr. Der hier vorgelegte Musterwiderspruch richtet sich nur gegen eine Honorarkürzung aufgrund Nicht-Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur. Wenn Sie den Honorarbescheid auch aus anderen Gründen für fehlerhaft halten, sollten Sie den Widerspruch gegebenenfalls entsprechend erweitern. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch uns diesbezüglich keine Rechtsberatung erfolgen darf. Im Zweifel und bei Bedarf holen Sie sich rechtlichen Rat ein.

Auch der MEDI Verbund bietet Hilfe: Auf der MEDI-Webseite finden Sie mit einer Entscheidungsmatrix schnell heraus, was Sie tun können, wenn Sie einen TI-Konnektor installiert oder nicht installiert haben.

01.08.2019