Wie Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen und wie Sie klagen können
Haben Sie sich nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, weil Sie die Daten Ihrer Patienten schützen wollen? Dann haben Sie vermutlich von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einen Honorarbescheid mit Honorarabzug bekommen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Eventuell wurde Ihr Widerspruch von der KV bereits abgelehnt – dann können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen.
Widerspruch gegen Honorarbescheid
Der Mustertext von MEDI GENO bietet Ihnen eine mögliche Begründung Ihres Widerspruchs gegen den Honorarbescheid Ihrer KV mit Honorarabzug wegen Nicht-Anschlusses an die Telematik-Infrastruktur. Er ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen.
Zu der Frage der Rechtmäßigkeit des pauschalen Honorarabzugs bei Nicht-Anschluss einer Praxis an die TI sowie Nicht-Durchführung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) werden inzwischen mehrere gleichgelagerte Musterverfahren gegen die KV Baden-Württemberg geführt, welche derzeit bei dem Sozialgericht Stuttgart anhängig sind. Die Aktenzeichen sind in dem Musterwiderspruch aufgeführt.
Download des Musterwiderspruchs von MEDI GENO
Klage beim Sozialgericht
Hat die KV ihren Widerspruch ablehnend beschieden, können Sie innerhalb von vier Wochen beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Der Widerspruchsbescheid der KV enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung – dort finden Sie eine Angabe zum zuständigen Gericht.
In der unverbindlichen Vorlage von MEDI GENO für Ihre Klage beim Sozialgericht finden Sie weitere Erläuterungen zum konkreten Vorgehen, zum Streitwert, zum Klageantrag sowie den notwendigen Anlagen.
Download der Vorlage von MEDI GENO für Ihre Klage
Was wann tun?
Auf der Webseite von MEDI GENO finden Sie außerdem mit einer Entscheidungsmatrix schnell heraus, was Sie tun können, wenn Sie einen TI-Konnektor installiert oder nicht installiert haben.