Informative Doku über den Gesundheitsdaten-Markt vom 3.9.23

Nackt in der Gesundheitscloud – Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden

Der HANDELSBLATT-Redakteur Norbert Häring hat in einer hochinformativen Dokumentation einen detailreichen Überblick über den Gold Rush um die Gesundheitsdaten unserer gesamten Bevölkerung erstellt.

„Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger – und uns alle gesünder.“

Hier ist der Link auf den bei YouTube eingestellten Bericht.

Freie Ärzteschaft – GOÄ-Anpassung längst überfällig

GOÄ-Anpassung längst überfällig

GOÄ-Anpassung längst überfällig – Ärzte können leistungsgerechte Steigerungsfaktoren nutzen

Seit 25 Jahren bekommen Ärztinnen und Ärzte das gleiche Honorar für ihre medizinischen Leistungen, wenn sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Freitag in Essen. „Und bislang ist nicht absehbar, wann es eine neue GOÄ geben wird, die die Kostensteigerungen in den Praxen zumindest abmildern könnte.“ Die FÄ empfiehlt den Ärzten daher, bei der Abrechnung ihrer Leistungen auch höhere Steigerungsfaktoren anzusetzen. „Das ist besonders bei Beratungen und Untersuchungen in vielen Fällen längst angemessen und gut begründet“, betont Dietrich. Eine weitere Möglichkeit seien gesonderte Honorarvereinbarungen mit dem Patienten, auch Honorarabdingung genannt.

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Freie Ärzteschaft – Nicht-Anbindung an Telematik-Infrastruktur

Nicht-Anbindung an Telematik-Infrastruktur

Wie Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen und wie Sie klagen können

Haben Sie sich nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, weil Sie die Daten Ihrer Patienten schützen wollen? Dann haben Sie vermutlich von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einen Honorarbescheid mit Honorarabzug bekommen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Eventuell wurde Ihr Widerspruch von der KV bereits abgelehnt – dann können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen.

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