Kongress Freier Ärzte 2024 am 30.11.2024 in Berlin
Der Kongress Freier Ärzte am 30.11.2024 in Berlin
Die jüngsten Diskussionen um Ausfälle in der Telematikinfrastruktur und die geplante zentrale elektronische Patientenakte haben es wieder gezeigt: in puncto Digitalisierung geht im deutschen Gesundheitswesen vieles schief. Welche Gefahren diese Projekte für Patienten, Ärzte, Psychotherapeuten und für die ärztliche Schweigepflicht bedeuten, wird daher Thema sein auf dem anstehenden Jahreskongress der Freien Ärzteschaft e.V. am 30.11.2024 in Berlin!
„Wir wollen auf Risiken von Totalvernetzung, zentraler Datenhaltung und diffusen Zugriffsrechten hinweisen, darüber diskutieren – und auch mögliche Lösungen aufzeigen!“ sagt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e.V. und niedergelassener Dermatologe in Essen. „Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens betrifft früher oder später alle Menschen in Deutschland, nicht nur uns Ärzte. Aber uns Ärzten und Psychotherapeuten in Praxen und Kliniken entzieht die Gefährdung der Schweigepflicht die Grundlage unserer Tätigkeit“. Weiterlesen
Informative Doku über den Gesundheitsdaten-Markt vom 3.9.23
Nackt in der Gesundheitscloud – Wie unsere Körper und Biodaten zum Rohstoff und zur Ware werden
Der HANDELSBLATT-Redakteur Norbert Häring hat in einer hochinformativen Dokumentation einen detailreichen Überblick über den Gold Rush um die Gesundheitsdaten unserer gesamten Bevölkerung erstellt.
„Big Tech, Big Pharma, große Stiftungen, Regierungen und Medien erklären uns unentwegt: Daten machen unsere Gesundheitsvorsorge besser, bequemer und billiger – und uns alle gesünder.“
Hier ist der Link auf den bei YouTube eingestellten Bericht.
GOÄ-Anpassung längst überfällig
GOÄ-Anpassung längst überfällig – Ärzte können leistungsgerechte Steigerungsfaktoren nutzen
Seit 25 Jahren bekommen Ärztinnen und Ärzte das gleiche Honorar für ihre medizinischen Leistungen, wenn sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. „Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ), am Freitag in Essen. „Und bislang ist nicht absehbar, wann es eine neue GOÄ geben wird, die die Kostensteigerungen in den Praxen zumindest abmildern könnte.“ Die FÄ empfiehlt den Ärzten daher, bei der Abrechnung ihrer Leistungen auch höhere Steigerungsfaktoren anzusetzen. „Das ist besonders bei Beratungen und Untersuchungen in vielen Fällen längst angemessen und gut begründet“, betont Dietrich. Eine weitere Möglichkeit seien gesonderte Honorarvereinbarungen mit dem Patienten, auch Honorarabdingung genannt.
Nicht-Anbindung an Telematik-Infrastruktur
Wie Sie Widerspruch gegen den Honorarbescheid einlegen und wie Sie klagen können
Haben Sie sich nicht an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen, weil Sie die Daten Ihrer Patienten schützen wollen? Dann haben Sie vermutlich von Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung einen Honorarbescheid mit Honorarabzug bekommen. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen. Eventuell wurde Ihr Widerspruch von der KV bereits abgelehnt – dann können Sie beim Sozialgericht Klage einreichen.