Pressemitteilung vom 13. Mai 2024

Freie Ärzteschaft: Positive Bilanz nach dem Ärztetag in Mainz

Neben eigenen Beschlussanträgen war die Freie Ärzteschaft (FÄ) beim diesjährigen Ärztetag im Bereich Gesundheits- und ärztlicher Berufspolitik an mehreren weiteren Entscheidungen beteiligt. Der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich zeigte sich nach Abschluss der Abstimmungen vor allem über drei mit großer Mehrheit angenommene Anträge zufrieden. Weiterlesen

Wahlaufruf Ärztekammer Nordrhein 2024

Landesverband Nordrhein der FÄ

Ihre Stimme für unsere Kandidaten

Zwischen dem 24. Mai und 28. Juni 2024 finden die Kammerwahlen/ Briefwahl zur Ärztekammer Nordrhein statt.

Sehen Sie sich die berufspolitischen Positionen der Freien Ärzteschaft in den Wahl-Aussagen an; für nähere Informationen: klicken Sie auf die jeweilige Zeile!


Weitere Kandidaten

Name Fachgebiet Ort Regierungsbezirk
Dr. med. Michael Lorrain Nervenheilkunde  Düsseldorf Nord
Dr. med. Frieder Haneberg Diagnostische Radiologie Gummersbach Süd
Dr. med. Josef Elek Neurologie Gummersbach Süd
Alexander Korte Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Köln Süd
Dr. med. Frauke Johannsen Allgemeinmedizin Kreuzau Süd
Dr. med. Lothar Höller Chirurgie Lindlar Süd
Dr. med. Günther Heck Innere Medizin Nideggen Süd
Dr. med. Angela Möbius Nervenheilkunde Königswinter Süd
Dr. rer. nat. Suna Giannona Radiologie Gummersbach Süd
Dr. med. Anna Brzoza Gefäßchirurgie Bergisch Gladbach Süd
Dr. med. Dirk Weber Diagnostische Radiologie Gummersbach Süd
Dr. med. Walter Wehler Innere Medizin Köln Süd

Besonders auf den Nägeln brennt uns aktuell:

Wir nehmen den Preisverfall für unsere ärztlichen Leistungen nicht länger hin.

Seit mehreren Jahrzehnten wird die Honorierung für unsere Arbeit kontinuierlich und inzwischen in ruinösem Ausmaß reduziert. Deshalb treten wie für eine grundlegende Änderung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ein. Die Teilhabe der Versicherten am medizinischen Fortschritt und an einer leistungsfähigen Medizin für Alle ist derzeit nur in einem System der Kostenerstattung denkbar, das für wirklich Bedürftige sozial abgefedert sein muss.

Die seit 28 Jahren eingefrorenen Honorare der GOÄ müssen endlich angehoben und an das aktuelle Preisniveau angepasst werden. Die von Bundesärztekammer und PKV-Verband konsentierte neue GOÄ erfüllt die Voraussetzung in keinster Weise. Für die UV-GOÄ hat die KV, die hierfür zuständig ist, seit Jahren bewiesen, dass eine solche Anpassung möglich ist.

Wir lehnen die Zwangsverpflichtung zur Teilnahme am KV-Notdienst ab.

Unsere Forderung ist, dass die Teilnahme am Notdienst für alle Ärzte freiwillig ist, und dass alle Kosten des Notdienstes von den Krankenkassen bezahlt werden müssen.

Die bisherigen Regelungen führen dazu,

  • dass Ärztinnen und Ärzte zu einem allgemeinmedizinischen Dienst gezwungen werden, für den sie aufgrund ihres beruflichen Werdegangs möglicherweise nicht mehr qualifiziert sind,
  • dass es unweigerlich zu Arbeitsüberlastung der Ärztinnen und Ärzte führt, wenn sie vor und/oder nach einem Notdienst ihre normalen Sprechstunden durchführen sollen,
  • dass dadurch Patienten gefährdet werden können.

Insbesondere ist es nicht akzeptabel, dass die zwangsverpflichteten Ärztinnen und Ärzte für die Teilnahme am Notdienst aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.

Die dysfunktionale Zwangsvernetzung mit Aushebelung von Schweigepflicht und Datenschutz ist für uns nicht akzeptabel.

Digitalisierung ist für die Ärzteschaft selbstverständlich. Wir Ärztinnen und Ärzte arbeiten seit langem weitgehend digitalisiert. In unseren Praxen und ärztlichen Gesundheitseinrichtungen nutzen wir die EDV für Verwaltung, zur Optimierung unserer Behandlungsmöglichkeiten, und zur Erleichterung unserer Arbeit. Alle digitalen Entwicklungen und Angebote, die diesen Zielen dienen, und bei denen ein rationales Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht, werden von uns ohne Zwang und ohne Strafandrohung eingeführt und eingesetzt. Somit begrüßen wir eindeutig Digitalisierung im Gesundheitssystem, aber wir wehren uns gegen digitale Techniken, die keinen Nutzen bringen, unsere Arbeit erschweren, und die wirtschaftlichen Ressourcen des Gesundheitssystems schmälern.

Die gegenwärtig vorgesehene Gesetzgebung in Deutschland – vor allem in Kombination mit Entwicklungen zu einem Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) – droht die ärztliche Schweigepflicht auszuhebeln und den Datenschutz zu konterkarieren; wir lehnen diese Entwicklung und die dazugehörige Technologie ab.

Wir begrüßen eine medizinisch sinnvolle und risikoarme Nutzung moderner elektronischer Möglichkeiten zur Vernetzung im Gesundheitssystem, aber wir wehren uns vehement gegen eine aufoktroyierte, dysfunktionale, riskante und überteuerte Telematik-Infrastruktur (TI), die nur der Industrie nützt oder der Überwachung dient, aber die ärztliche Arbeit erschwert, und in ihren Langzeitfolgen noch nicht vollständig überschaut wird.

Wir setzen uns für eine deutliche Reduktion der Bürokratie in unserer Arbeit ein.

Ärzte müssen sich ihren Patienten widmen können und nicht einer ausufernden Bürokratie! Tausende ärztliche Arbeitsstunden werden vertan durch sinnlose Dokumentationen, Begründungen, Ausfüllen von Formularen, sinnfreien Anfragen von Kostenträgern und Behörden, durch rein administrativ begründete Vorgaben ohne medizinischen Nutzen, oder durch Missbrauch ärztlicher Kompetenzen für nicht-medizinische Belange. Wenn in Praxen mindestens die Arbeitszeit eines Tages pro Woche, in den Krankenhäusern bis zu 50% der Arzt-Arbeitszeit für Schreibtischtätigkeit verschwendet wird, besteht ein Missverhältnis, das dringend geändert werden muss.

Das von den Krankenkassen initiierte Regress-Unwesen muss beendet werden!

Das Ansinnen der Krankenkassen zur Regressierung von Minimalbeträgen erfordert unverhältnismäßigen Zeitaufwand der Vertragsärztinnen und -Ärzte und fördert daher die Bürokratiebelastung. Die Abschaffung von Regress-Forderungen von weniger als 300 € pro Quartal steht zwar erfreulicherweise im Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, ist aber damit noch lange nicht realisiert. Höhere Regressforderungen widersprechen häufig einer leitliniengerechten Therapie, und die Abwehr solcher – manchmal existenzbedrohender – Forderungen können zu einer Beeinträchtigung der Arztgesundheit führen.

Die Renten der Ärzteversorgung Nordrhein müssen stärker dynamisiert werden!

Gegenüber den DRV-Rentnern werden die Mitglieder der Ärzteversorgung abgehängt. Während die Renten der Deutschen Rentenversicherung in den letzten 5 Jahren um fast 19 % gestiegen sind, wurden die Rentner der Nordrheinischen Ärzteversorgung bei einigen Nullrunden nur mit insgesamt 4,8 % abgespeist – 2021 war es 1 %, im laufenden Jahr dann 3,8 %.

Wir engagieren uns dafür, dass der Service-Gedanke in der Kammer Priorität bekommt.

Die Kammer soll sich nicht nur als Kontroll- und Aufsichts-Institution der Politik verstehen, sondern in erster Linie auch für ihre Mitglieder da sein. Sie soll verstärkt die Interessen der Ärzteschaft vertreten, gerade gegenüber der Politik


Agenda der Freien Ärzteschaft in der Ärztekammer Nordrhein

Unser Ziel ist ein humanes, patientenorientiertes, professionelles, kompetenzbasiertes Gesundheitswesen mit optimalen Behandlungsmöglichkeiten und gleichen Behandlungschancen für alle Menschen. Wir setzen uns für ein interdisziplinäres, intersektorales interprofessionelles und kollegiales Medizinsystem ein.

Folgende Grundsätze sind für uns essenziell:

Die ärztliche Freiberuflichkeit ist unsere oberste Maxime.

Der wesentliche Aspekt dieser Freiberuflichkeit gemäß ärztlicher Berufsordnung besteht darin, dass ärztliches Handeln ausschließlich durch das Wohl des Patienten und durch das Wissen und die Fähigkeit des Arztes bestimmt wird. Jegliche Fremdbestimmung durch andere, nicht-ärztliche Institutionen, Organisationen oder Personen lehnen wir ab.

Wir vertreten einen uneingeschränkten Schutz der Arzt-Patienten-Beziehung.

Das bedeutet die unbedingte Vertraulichkeit aller Interaktionen zwischen Ärztin/Arzt und Patientin/Patient. Alle Aspekte dieser Beziehung dürfen der Kenntnis, den Ohren oder den Schreibtischen Dritter nur bei beidseitiger Zustimmung zugänglich gemacht werden. Das Arztgeheimnis ist in keiner Hinsicht geringer zu werten als das Beichtgeheimnis.

Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, und Patienten-Wohl

Ärztliches Handeln muss das Wohl des jeweiligen Patienten, aber auch das Wohl der Bevölkerung im Blick haben. Von daher sind Ärztinnen und Ärzte angehalten, auch volkswirtschaftliche Gesichtspunkte bei Entscheidungen zu beachten. An erster Stelle muss jedoch immer das individuelle Wohl des Patienten stehen. Medizinische Gesichtspunkte müssen jederzeit Vorrang vor der Ökonomie haben. Eine Grenze besteht allerdings dann, wenn dadurch eine wirtschaftliche oder gesundheitliche Selbstschädigung der Ärztin/des Arztes droht.

Eine gelungene Arzt-Patient-Beziehung darf keinem Zeitdruck unterliegen.

Sowohl die Organisation ärztlicher Arbeit als auch ihre Honorierung muss berücksichtigen, dass humane Medizin kein Hamsterrad verträgt und unter Zeitmangel misslingen wird.

Die ärztliche Profession muss oberste Instanz im Gesundheitswesen bleiben.

Wir wehren uns gegen eine Marginalisierung des Arztberufes und der ärztlichen Kompetenz. Assistenzberufe dürfen – auch wenn sie akademisiert sind – niemals übergeordnete Instanz gegenüber ärztlicher Profession sein. Auch Verwaltungen haben – medizinische Belange betreffend – keine Weisungsbefugnis gegenüber Ärzten, die hier eindeutige ärztliche Berufsordnung gilt uneingeschränkt.

Wir arbeiten gerne und konstruktiv mit anderen medizinischen Berufen im Team zusammen und schätzen deren Können, aber nur Ärztinnen und Ärzte haben durch ihre Ausbildung und ihre Erfahrung die Expertise, deren unterschiedliche Sichtweisen auf die Erkrankung eines Menschen zusammenzuführen und dementsprechende Entscheidungen zu treffen.

Daraus folgt notwendigerweise, dass in medizinischen Einrichtungen – seien es Praxen, MVZ‘s, Krankenhäuser oder andere Institutionen – bei medizinischen Fragen in jedem Fall die letzte Entscheidungsgewalt und damit auch die Verantwortung bei Ärztinnen und Ärzte liegt.

Vorgaben einer Krankenhausverwaltung zu Belegungs- oder Operationsquoten sowie Zielvorgaben in Arztverträgen betrachten wir als unethisch.

In Gesundheitseinrichtungen in nicht-ärztlicher Trägerschaft müssen Profit oder Shareholder-Value nachrangig sein.

Die Vorgaben und die Organisation eines solchen Betriebs haben sich an erster Stelle nach den medizinischen Notwendigkeiten so richten. Ein wirtschaftlicher Benefit einer solchen Einrichtung soll zuallererst denjenigen zugutekommen, die diesen Erfolg durch ihre Arbeit ermöglicht haben. Finanzinvestoren, denen es nur um Rendite geht, lehnen wir als Träger ab.

Rolle der Kostenträger

Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen, gesetzliche und private Unfallversicherungen sowie staatliche Institutionen zur Finanzierung des Gesundheitssystems dienen dazu, die aus ärztlicher Überzeugung notwendige Medizin zu bezahlen, nicht, sie zu bestimmen. Der Versuch der genannten Institutionen, sich vom Payer zum Player zu verändern, wird von uns zurückgewiesen.

Ärztliche Kompetenz bei gesundheitspolitischen Entscheidungen

Auf allen staatlichen Ebenen muss ärztliche Kompetenz in der Gesundheitspolitik mitentscheiden. Diese Kompetenz besteht nicht nur in der Wissenschaft und bei Wissenschaftlern, sondern ebenso bei denjenigen, die durch ihre ärztliche Arbeit im beruflichen Alltag Erfahrungen und Wissen erworben haben, wenn es um gesundheitliche und damit zusammenhängende administrative Prozesse geht, denn sie kennen die Auswirkungen der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen aus eigener Erfahrung.

Pressemitteilung vom 16. Februar 2024

Freie Ärzteschaft zur elektronischen Patientenakte: Keine Sicherheit, kein Mehrwert – dafür Risiken für Anwender!

Seit 2021 führt die Politik eine elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzlich Versicherte ein. Seitdem positioniert sich die Freie Ärzteschaft (FÄ) konsequent und regelmäßig dagegen und findet inzwischen immer mehr Verbündete. Denn bei der ePA würden die Daten nicht mehr in der Verantwortung von Praxen und Kliniken – und unter deren Schweigepflicht – oder in der Hand der Patienten verwaltet, sondern bei IT-Firmen in zentralen Clouds. Nicht einmal ein Prozent der Bürger habe bislang dieses zunächst freiwillige Angebot genutzt, weil auch sie offenbar keinen Benefit sahen.

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Pressemitteilung vom 21. Oktober 2022

Statt Schwächung der ambulanten Arztpraxen durch Lauterbachs Spargesetz: 300 Mio Euro – „Sofortgewinn“ für Krankenkassen durch Verzicht auf den Austausch von Praxis-Routern

Experten beweisen: ein Verzicht auf den Hardware-Tausch ist möglich

Essen/Hamburg (ots) – Gegen den Widerstand von Ärzteschaft und parlamentarischer Opposition hat Minister Lauterbach jetzt sein Spargesetz verabschieden lassen. In der Folge wird es deutliche Leistungseinschränkungen im Bereich der ambulanten Medizin geben. Statt die Arztpraxen in ihrer wirtschaftlichen Grundlage maximal zu schwächen hätte Lauterbach 400 Millionen Euro sinnvoll an anderer Stelle generieren können: „Lauterbach muss nun endlich den geplanten Austausch der Konnektoren in Arzt- und Psychotherapiepraxen, Apotheken und Kliniken stoppen!“, fordert Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft (FÄ) und niedergelassene Allgemeinärztin in Hamburg. Nachdem unabhängige Computerexperten kürzlich zweifelsfrei bewiesen haben, dass auch ein Aktualisieren der Software möglich wäre, sei das Festhalten an den Austauschplänen sinnlose Geldvernichtung. „Die 300 bis 400 Millionen Euro, die das Austauschen der Geräte laut Schätzungen die Krankenkassen kosten wird, sollten für gute Medizin und eine bessere Versorgung von Patienten in den Arztpraxen ausgegeben werden – und nicht für zusätzlichen Elektroschrott!“ Weiterlesen

Pressemitteilung vom 22. August 2022

„Diese Gesundheitspolitik schadet Ihrer Gesundheit!“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) plant, dass alles Geld, welches nach dem „Terminservice- und Versorgungsgesetz“ seit 2020 zur Verbesserung der Akutversorgung von Notfall- und Neupatienten in den Arztpraxen investiert worden ist, den Arztpraxen wieder entzogen werden soll. Dabei hatte Lauterbach selbst als Teil der großen Koalition diese Investition dem damaligen Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagen. Die Praxisarbeitszeiten wurden seinerzeit per Gesetz um 25 Prozent heraufgesetzt, die zusätzlichen Arbeitsleistungen extra bezahlt , die Patienten bekamen schnellere Termine. Nun also eine Rolle rückwärts, die einer Zechprellerei ähnelt. Denn die zusätzlichen Leistungen der Arztpraxen durch zusätzliche Sprechstundenzeiten sollen weiter verpflichtend bleiben, werden aber einfach nicht mehr bezahlt. Weiterlesen

Pressemitteilung vom 23. Mai 2022

Arztpraxen sind nicht die Beta-Tester für ein gescheitertes Digitalisierungsprojekt

Wenn am 24. Mai der 126. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Bremen beginnt, wird sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) einer nachgerade frustrierten Ärzteschaft gegenübersehen. Denn nach zwei Jahren Stress und Belastung durch die Coronapandemie soll die Einführung der umstrittenen Telematikinfrastruktur (TI) nun in die heiße Phase gehen. Nach dem Willen des Ministers und des mit der Umsetzung der Digitalisierung im Gesundheitswesen beauftragten Unternehmens Gematik sollen mehrere Anwendungen nach langen Verschiebungen ins Rollen kommen: die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (eRezept) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Hinzu kommt der Austausch der Konnektoren in den Arztpraxen und die Anwendung der KIM-Dienste.

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Pressemitteilung vom 18. März 2022

Operation Elektroschrott: Nächste Stufe im Pleitensystem Telematikinfrastruktur ist erreicht

Die Pleiten-Serie in der Telematikinfrastruktur (TI) reißt nicht ab. Einst als Datenautobahn für das Gesundheitswesen gepriesen, steht ein Projekt nach dem anderen im Stau. Nach dem jüngsten Kommunikationschaos zwischen Gesundheitsminister Lauterbach und der mit der Umsetzung der Digitalisierung beauftragten Gematik-GmbH zur Zukunft von elektronischem Rezept und elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt nun die nächste Hiobsbotschaft: Ab Sommer 2022 müssen in Arzt- und Psychotherapiepraxen, Apotheken und Kliniken alle Konnektoren ausgetauscht werden, deren Sicherheitszertifikate nach fünf Jahren abgelaufen sind. Die Sicherheitszertifikate sind in den SMC-Karten in den Konnektoren meist so verbaut, dass nur der ganze Konnektor ausgetauscht werden kann.

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Pressemitteilung vom 16. März 2022

Wer entscheidet in Berlin? Der Gesundheitsminister oder die IT-Lobby?

Es kommt einem vor wie ein Stück aus dem Tollhaus: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rudert Anfang März in Sachen Umsetzung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung öffentlich zurück. Doch die für die Umsetzung zuständige Betreibergesellschaft Gematik erklärt kurz darauf das Gegenteil. Der Rollout von e-Rezept und eAU werde wie geplant weiter gehen.

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Pressemitteilung vom 1. März 2022

Verantwortungsloses Ping-Pong Spiel zu Lasten von Ärzten und Patienten in der Telematik-Infrastruktur

Erneut haben Datensicherheitsexperten laut einer Veröffentlichung der Computerzeitung „c’t“ einen eklatanten Verstoß gegen den Patientendatenschutz aufgedeckt. Die Verbindungsgeräte, die Arztpraxen, Apotheken und Kliniken an die Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen anschließen, die sogenannten Konnektoren, speichern entgegen aller Versprechungen auch patientensensible Daten. „Dieser Verstoß ist nicht hinnehmbar“, sagt Dr. Silke Lüder, Vizevorsitzende der Freien Ärzteschaft. „Denn man könnte auf diesem Weg feststellen, wann Frau X bei welchem Psychiater gewesen ist, oder wann sich der Prominente Y hilfesuchend an das nächste AIDS-Zentrum gewandt hat. Das darf so nicht sein.“

 


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Pressemitteilung vom 16. Februar 2022

Douglas steigt in den Medizinmarkt ein – Die bitteren Folgen der staatlichen e-Rezept Politik

Die Parfümeriekette Douglas hat das lukrative Apothekengeschäft entdeckt: Durch den Kauf eines holländischen Versandhändlers kann das Unternehmen in den Online-Medikamentenmarkt einsteigen. „Wie schon andere Mitbewerber warten alle darauf, dass sich in Deutschland das elektronische Rezept für Kassenrezepte durchsetzt, ermöglicht durch in Berlin beschlossene Gesetze“, kommentiert die Vize-Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Dr. Silke Lüder, die aktuelle Entwicklung. Verbunden mit immer neuen Wegen für telemedizinische Konsultationen bei fremden Patienten lockt hier offenbar ein großes Renditepotential. 

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Pressemitteilung vom 21. Januar 2022

„In welcher Realität lebt der Ersatzkassenverband?“

Mit Unverständnis reagiert die Freie Ärzteschaft (FÄ) auf die am Donnerstag veröffentlichten Aussagen von Ulrike Elsner, Vorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdeK). Demnach seien die Wartezeiten auf Arzttermine zu lang, niedergelassene Ärzte sollten ihr Terminmanagement verbessern, Sprechzeiten ausweiten und den Patienten mehr telemedizinische Angebote unterbreiten . „Man fragt sich, wo Frau Elsner die vergangenen zwei Jahre gewesen ist und in welcher Realität der Ersatzkassenverband lebt – hat man dort von der Pandemie nichts mitbekommen?“, sagt Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen und Vorsitzender der Freien Ärzteschaft. 

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Pressemitteilung vom 29. November 2021

Die geplante elektronische Patientenakte führt in die Sackgasse

Die Freie Ärzteschaft fordert von den Ampelkoalitionären die Rücknahme der geplanten und schon jetzt viel kritisierten „Opt out“-Option bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Die ePA soll im kommenden Jahr an den Start gehen und nach Meinung der Ampel automatisch für alle gesetzlich Versicherten von Geburt an verpflichtend als lebenslange Krankenakte angelegt werden, sofern dem nicht aktiv widersprochen wird („Opt out“). Damit gäbe es einen Paradigmenwechsel gegenüber der bisherigen Gesetzeslage.

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