Freie Ärzteschaft erwirkt wichtige Beschlüsse zur GOÄ-Novellierung

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FÄ-Vorstände beim 119. Deutschen Ärztetag in Hamburg

Bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gibt es kein „Weiter so“. Auf dem Deutschen Ärztetag Ende Mai in Hamburg haben die Delegierten entschieden, dass der aktuelle Entwurf einer GOÄneu „in allen Teilen eine zügige, planvolle und systematische Überarbeitung erfordert“. „Das ist eine wesentliche Verbesserung der Beschlusslage im Vergleich zum Ergebnis des außerordentlichen Ärztetages im Januar“, sagte Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft (FÄ).

Die Konsequenz: Die bisher von der Bundesärztekammer (BÄK) an das Bundesgesundheitsministerium weitergeleiteten Vorschläge zur Änderung der GOÄ-Systematik und der Bundesärzteordnung müssen neu verhandelt werden. Zudem hat der Ärztetag unter Mitwirkung der Freien Ärzteschaft einige weitere Beschlüsse zu einzelnen Aspekten der GOÄ-Novellierung gefasst. Diese Aufträge hat die Bundesärztekammer vom Ärztetag bekommen (Nummern der Anträge in Klammern, die Anträge im Wortlaut hier zum Download):

Eigenen Entwurf einer GOÄneu erarbeiten (I – 09)

Die Bundesärztekammer soll einen von der Ärzteschaft, deren verfassten Organen und Verbänden getragenen GOÄneu-Entwurf erarbeiten. Dieser soll die Grundlage neuer Verhandlungen mit den Kostenträgern bilden. Zudem soll ein professionelles Projektmanagement eingerichtet werden.

Berufsverbände und Fachgesellschaften und Verhandlungen einbeziehen (I – 12)

Die Berufsverbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaften sind in die GOÄ-Verhandlungen einzubeziehen. Sie sollen regelmäßig und umfassend über den Stand der Verhandlungen unterrichtet werden und ihren Sachverstand einbringen können.

Keine Steuerungsfunktion (I – 05b)

Ergänzend zum Antrag des BÄK-Vorstandes hat der Ärztetag beschlossen, dass die Rahmenbedingungen der GOÄneu nicht dazu führen dürfen, dass die GOÄneu zu einem Honorarsteuerungssystem umgeformt wird.

Steigerungsfaktoren erhalten (I – 21)

Die Steigerungsfaktoren müssen in der GOÄneu generell zur Verfügung stehen. Um die Rechnung individuell entsprechend dem Aufwand gestalten zu können, muss es einen Spielraum mit einer freien Wahl des Faktors in einem gewissen Bereich geben. Eine Untergrenze für den Faktor muss es weiterhin geben.

Aktuelle Leistungslegenden und -bewertungen erarbeiten (I – 07)

Der BÄK-Vorstand soll für eine GOÄneu gemeinsam mit den jeweiligen Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften dem medizinischen Fortschritt entsprechende Leistungslegenden und entsprechende Bewertungen erarbeiten.

Anhörungs- und Bewertungsverfahren etablieren (I – 06)

Die Leistungslegenden und -bewertungen der GOÄ müssen aktuellen wissenschaftlichen und fachlichen Erkenntnissen entsprechen. Für die Erstellung einer GOÄneu und deren künftige Aktualisierungen soll ein geeignetes Anhörungs- und Informationsverfahren mit den Berufsverbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften etabliert werden. Wenn diese Änderungen vorschlagen, sollte die BÄK die Änderungen bearbeiten und bewerten.

Regelungen zur Bildung von Analogziffern beibehalten (I – 17)

Die BÄK ist beauftragt, die Bildung von Analogziffern so wie in der bisherigen GOÄ verankert zu erhalten. Nur so könne auf individuelle Notwendigkeiten bei Innovationen sowohl bei deren medizinischer Bewertung als auch bei der Kalkulation der Bewertung passend reagiert werden.

Simulationen erstellen (I – 13)

Vor den Verhandlungen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) und der Beihilfe soll der Vorstand der Bundesärztekammer statische und dynamische Simulationen erstellen, um die qualitativen und quantitativen Auswirkungen der GOÄneu abschätzen zu können. Diese sind dem 120. Deutschen Ärztetag 2017 sowie den Berufsverbänden vorzulegen.

Personal und finanzielle Mittel aufstocken (I – 10)

Das Dezernat der Bundesärztekammer, das sich mit der GOÄ beschäftigt, muss personell und materiell so ausgestattet werden, dass es auch im Verhältnis zum Verhandlungspartner dieser Aufgabe gewachsen ist. In sinnvollen Fällen soll die BÄK zudem externe Experten hinzuziehen.

GOÄ-Beschlüsse der KBV-Vertreterversammlung vor dem Deutschen Ärztetag (TOP 7, Antrag 1 und 2)

Bereits am Montag vor Beginn des Deutschen Ärztetags hat die Freie Ärzteschaft bei der KBV-Vertreterversammlung mit die Weichen für Entscheidungen des Ärztetags gelegt. Die Vertreterversammlung war sich darin einig, dass die Beibehaltung eines differenzierten Steigerungssatzes in flexibler Abstufung für eine sachgerechte, individualisierte Rechnungsstellung unabdingbar ist. Mit einem nahezu einstimmigen Votum hat die Vertreterversammlung zudem die vorgesehenen Änderungen der Bundesärzteordnung und des Paragrafenteils der GOÄ im Rahmen einer GOÄ-Novelle abgelehnt.

27.05.2016


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